TeleSon AG
München
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am
7. Juli 2017, 13:00 Uhr
im Hilton München Park, Am Tucherpark 7, 80538 München
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
TAGESORDNUNG
TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 in Höhe von € 2.871.701,13 wie folgt zu verwenden:
Dividende und Sonderdividende sind am 21. Juli 2017 fällig. |
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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TOP 5: |
Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, für die gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats bis auf Weiteres eine jährliche feste Vergütung, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2017, in folgender Höhe festzusetzen:
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind ferner in der von der Gesellschaft abgeschlossenen D&O-Versicherung mitversichert; die Prämie trägt die Gesellschaft. |
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TOP 6: |
Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Akanthus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen. |
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TOP 7: |
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017/I und über die entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Bericht des Vorstands zu TOP 7 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts
Vorstand und Aufsichtsrat haben der Hauptversammlung unter TOP 7 vorgeschlagen, ein Genehmigtes Kapital 2017/I in Höhe von bis zu 300.000,00 EUR zu schaffen. Die Bedingungen dieses genehmigten Kapitals sollen den Bedingungen des am 21. Juli 2016 ausgelaufenen Genehmigten Kapitals 2011/I entsprechen. Das Bezugsrecht der Aktionäre soll durch die Hauptversammlung ausgeschlossen werden. Der Vorstand soll für die kommenden fünf Jahre erneut ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 300.000 Aktien den zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieses genehmigten Kapitals organschaftlich bestellten Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft, den Mitgliedern der Geschäftsführungen von Tochterunternehmen, den Abteilungsleitern der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen und den Landesdirektoren und sonstigen Vertriebsführungskräften der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen zum Bezug anzubieten.
Bei den vorgesehenen Bezugsberechtigten handelt es sich um die Führungskräfte der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften. Diese sollen ausschließlich im Falle eines Börsengangs der Gesellschaft oder bei Übernahme des Unternehmens durch einen Investor bei Erfüllung der von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegten Kriterien Aktien der Gesellschaft zum vorgeschlagenen Ausgabebetrag beziehen können, um somit an dem von ihnen maßgeblich mitgeschaffenen Wert der Gesellschaft beteiligt zu werden. Dadurch sollen diese Führungskräfte an die Gesellschaft gebunden und zu außerordentlichen Leistungen motiviert werden, die den Wert des Unternehmens steigern und einen Börsengang oder eine Veräußerung des Unternehmens überhaupt erst ermöglichen.
Der Ausgabebetrag für die im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2017/I auszugebenden Aktien soll wie beim ausgelaufenen Genehmigten Kapital 2011/I auf das Dreifache des gesetzlichen Mindestbetrages, das heißt auf 3,00 EUR je Aktie, festgelegt werden. Vorstand und Aufsichtsrat sind davon überzeugt, dass die Differenz zwischen dem von der Hauptversammlung festgelegten Ausgabebetrag und einem von den Bezugsberechtigten möglicherweise erzielbaren höheren Verkaufserlös eine angemessene Gegenleistung für den Beitrag der Bezugsberechtigten an der Steigerung des Unternehmenswerts darstellt, die allen Aktionären zugute kommt.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind alle am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragenen Aktionäre berechtigt. Umschreibungen im Aktienregister finden innerhalb der letzten sieben Kalendertage vor der Hauptversammlung nicht statt.
Anträge von Aktionären im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:
TeleSon AG, Vorstand, Paul-Gerhardt-Allee 48, 81245 München.
Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen kann. Für die Erteilung, den Widerruf und den Nachweis entsprechender Vollmachten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
München, im Mai 2017
TeleSon AG
Der Vorstand