artec technologies AG – Hauptversammlung 2017

artec technologies AG

Diepholz

WKN 520 958
ISIN DE 0005209589

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 14. Juli 2017
im Hotel Roshop, Am Markt 6, 49406 Barnstorf

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie hiermit zu unserer ordentlichen Hauptversammlung ein, die am Freitag, den 14. Juli 2017 um 10:00 Uhr (Einlass ab 9:30 Uhr), im Hotel Roshop, Am Markt 6, 49406 Barnstorf stattfindet.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

Kohl & Zerhusen GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
49439 Steinfeld

zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

Für die Anmeldung, die Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes sowie Gegenanträge und Wahlvorschläge steht folgende Adresse zur Verfügung:

artec technologies AG
Investor Relations
Mühlenstraße 15–18
49356 Diepholz
Telefax: 05441 / 599 570

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nichtbörsennotierte Gesellschaften sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.

Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also bis zum 07. Juli 2017 (24:00 Uhr), unter der oben dafür angegebenen Adresse zugehen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also auf den 23. Juni 2017 (00:00 Uhr) zu beziehen. Zum Nachweis genügt eine in Textform erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über den Aktienbesitz.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.

 

Diepholz, im Mai 2017

artec technologies AG

Der Vorstand

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