ÜZW Energie AG – Hauptversammlung 2017

ÜZW Energie AG

Essenbach

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Mittwoch, den 05.07.2017 um 14:45 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Regensburger Straße 33 in 84051 Altheim, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016
Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016
Bericht des Vorstands

Der Geschäftsbericht wird Ihnen rechtzeitig vor der Hauptversammlung zugesandt.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss in seiner Sitzung vom 31.05.2017 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist daher keine weitere Beschlussfassung erforderlich.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 in Höhe von 2.821.882,29 € wie folgt zu verwenden:

a) Ausschüttung einer Brutto-Dividende für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 7,00 € je Aktie
im Nennwert von 1,00 € auf das gewinnberechtigte Grundkapital in Höhe von 83.520,00 €:
83.520 Aktien à 7,00 €

584.640,00 €

b) Gewinnvortrag auf neue Rechnung 2.237.242,29 €
Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 2.821.882,29 €

Durch die Änderung des § 58 Aktiengesetz besteht der Anspruch der Dividendenauszahlung erst am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Nach § 10 der Satzung besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern. In der Regel wird jährlich ein Mitglied des Aufsichtsrats neu gewählt.

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat nicht gebunden.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, Herrn Rolf Hinrichs, dessen Amtszeit abläuft, wieder in den Aufsichtsrat zu wählen.

6.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Im Geschäftsjahr 2017 könnte die Gesellschaft durch Überschreiten der Größenklassen nach § 267 HGB prüfungspflichtig werden.

Deshalb schlägt der Aufsichtsrat vor, bei Prüfungspflicht nach § 316 HGB, für das Wirtschaftsjahr 2017 Herrn Wirtschaftsprüfer Edmund W. Nowak oder bei dessen Verhinderung Frau Wirtschaftsprüferin Sigrid Wintergerst aus der Sozietät Markmiller & Partner in München zu wählen.

7.

Verschiedenes

Die Einladung mit der Ankündigung der Tagesordnung und den Vorschlägen des Aufsichtsrats und des Vorstands ist fristgerecht erfolgt.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die als solche im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind.

 

Altheim, 01.06.2017

Vorstand

TAGS:
Comments are closed.