Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken – Hauptversammlung 2017

Beteiligungs-Aktiengesellschaft der bayerischen Volksbanken

Pöcking

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

Freitag, 14. Juli 2017, um 15.00 Uhr,

im

Hotel Bayerischer Hof, Promenadeplatz 2–6, München

stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 mit den Berichten des Vorstands und Aufsichtsrats.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.

Im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat schlagen wir vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn von Euro 7.448.998,23 wie folgt zu verwenden:

a) Euro 2,50 Dividende je Stückaktie auf die dividendenberechtigten
2.790.796 Stückaktien
Euro 6.976.990,00
c) Gewinnvortrag auf das Geschäftsjahr 2017 Euro 472.008,23
Bilanzgewinn Euro 7.448.998,23
3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Entlastung zu erteilen.

4.

Ergänzungswahl zum Aufsichtsrat.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen, da für die Gesellschaft weder das Mitbestimmungsgesetz noch das Drittelbeteiligungsgesetz anwendbar ist.

Mit Ablauf dieser Hauptversammlung scheidet Herr Udo Gebhardt vorzeitig aus dem Aufsichtsrat aus.

Der Aufsichtsrat schlägt deshalb vor, gemäß § 10 Abs. 4 der Satzung anstelle von Herrn Udo Gebhardt für dessen restliche Amtszeit, d.h. bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Jahre 2021,

Herrn Wilfried Gerling, Pfaffenhofen,

Vorstandsvorsitzender der Münchner Bank eG,

in den Aufsichtsrat zu wählen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

6.

Verschiedenes.

An der Hauptversammlung können nur die im Aktienbuch eingetragenen Gesellschafter teilnehmen oder sich gemäß § 15 Abs. 5 der Satzung vertreten lassen.

 

Pöcking, im Juni 2017

Der Vorstand

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