Simon Verwaltungs-Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

SIMON VERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT i.L.

München

– Wertpapier-Kenn-Nrn. 801 580, 801 586 –
– ISIN: DE0008015801, DE0008015868 –

Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
am Donnerstag, dem 27. Juli 2017, 09.45 Uhr

im 4. OG des Verwaltungsgebäudes Neuperlach der UniCredit Bank AG, Raum 4.064 „Sarajevo“, Eingang Thomas-Dehler-Straße 27, 81737 München.

Tagesordnung

1.

Vorlage des vom Abwickler aufgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016 nebst Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Abwicklers zur Ergebnisverwendung

2.

Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den vom Abwickler aufgestellten Jahresabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016, der einen Jahresfehlbetrag von Euro 24.472,40 und zuzüglich des Bilanzgewinnvortrags von Euro 219.649,15 einen Bilanzgewinn von Euro 195.176,75 aufweist, festzustellen.

3.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von Euro 195.176,75 auf neue Rechnung vorzutragen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, dem Abwickler für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung eines neuen Abwicklers

Die einzige Abwicklerin der Gesellschaft, Frau Gabriele Breker-Budiman, hat ihr Amt schriftlich mit Wirkung zur Beendigung dieser Hauptversammlung niedergelegt.

Nach § 265 Abs. 2 AktG ist ein neuer Abwickler von der Hauptversammlung zu bestellen.

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Herr Dr. Reiner Meisinger, geb. am 29.12.1962, Steuerberater, wohnhaft in München,
wird mit Beendigung dieser Hauptversammlung zum einzigen Abwickler der Gesellschaft bestellt.

b)

Herr Dr. Reiner Meisinger vertritt die Gesellschaft stets allein.

c)

Der Aufsichtsrat wird beauftragt und ermächtigt, mit dem Abwickler Herrn Dr. Reiner Meisinger Vereinbarungen über die Einzelheiten seines Vertragsverhältnisses zu treffen, insbesondere Vereinbarungen über eine angemessene Vergütung, und den Anstellungsvertrag für die Gesellschaft abzuschließen.

7.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 des Aktiengesetzes aus drei Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf dieser Hauptversammlung, so dass eine vollständige Neuwahl ansteht.

Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung vor, für die neue Amtsperiode, das ist für die Zeit bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, folgende Personen erneut in den Aufsichtsrat zu wählen:

a)

Herrn Joachim Dobrikat, Bereichsvorstand Accounting, Shareholdings & Regulatory Reporting der UniCredit Bank AG, München, wohnhaft München,

b)

Frau Claudia Jonas, Mitarbeiterin der UniCredit Bank AG, München/Bereich Anteilsbesitz, Management & Controlling, wohnhaft Wolfersdorf,

c)

Frau Jutta Stufler, Mitarbeiterin der UniCredit Bank AG, München/Bereich Anteilsbesitz, Verwaltung, wohnhaft München.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und damit auch zur Ausübung des Stimmrechts sind satzungsgemäß die Aktionäre, welche auf den Inhaber lautende Aktien besitzen, berechtigt, die bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der UniCredit Bank AG, München, oder einer ihrer Niederlassungen ihre Aktien spätestens am 20.07.2017 hinterlegen und bis zum Ende der Hauptversammlung dort belassen.

Im Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder bei der UniCredit Bank AG, München, oder einer ihrer Niederlassungen ist die Bescheinigung über die Hinterlegung spätestens am Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem nicht als Hinterlegungsstelle bezeichneten Kreditinstitut bis zum Ende der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Inhaber von Namensaktien gelten nur dann als Aktionäre, wenn sie als solche im Aktienregister eingetragen sind. Sie sind satzungsgemäß zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, wenn sie sich spätestens am 20.07.2017 bei der Gesellschaft unter der unten genannten Anschrift anmelden. Die Hinterlegung der Aktien ist für Inhaber von Namensaktien keine Teilnahmevoraussetzung.

Die Aktionäre können sich durch einen in Textform Bevollmächtigten, der nicht Aktionär zu sein braucht, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, vertreten und das Stimmrecht ausüben lassen.

Etwaige Anträge von Aktionären nach § 126 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an

SIMON VERWALTUNGS-AKTIENGESELLSCHAFT i.L.
c/o UniCredit Bank AG
CFS1M2 Anteilsbesitz
Thomas-Dehler-Straße 27
81737 München
Fax: (089) 378-29610

Die bis zum 12.07.2017, 24.00 Uhr, unter dieser Adresse eingegangenen Gegenanträge werden im Internet unter

www.hypovereinsbank.de/simon-verwaltungs-ag

zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

 

München, im Juni 2017

Der Abwickler

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