Drossenfelder Bräuwerck Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Drossenfelder Bräuwerck AG

Neudrossenfeld

Einladung zur Hauptversammlung 2017

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

wir laden Sie ein zur 5. ordentlichen Hauptversammlung
der Drossenfelder Bräuwerck AG mit dem Sitz in Neudrossenfeld.

Die Hauptversammlung findet am

Donnerstag, dem 27. Juli 2017, 18:00 Uhr (Einlass ab 16:00 Uhr),
in der Dreifachturnhalle der Schule Neudrossenfeld, 95512 Neudrossenfeld,

statt.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Drossenfelder Bräuwerck AG und des gebilligten Jahresabschlusses mit den Berichten über die Lage der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2016, dem Berichts des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Drossenfelder Bräuwerck AG für das Geschäftsjahr 2016 gemäß §§ 172, 173 AktG am 18. April 2017 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016 ist der Hauptversammlung, auch ohne dass es einer Beschlussfassung durch diese bedarf, zugänglich zu machen.

Die Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.braeuwerck.de/hauptversammlung

zugänglich. Sie werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.

Im Anschluss daran findet die Generaldebatte statt.

2.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Adressen für die Anmeldung, Vollmachterteilung und eventuelle Anträge

Folgende Adresse steht für eventuelle Anträge zur Verfügung:

Drossenfelder Bräuwerck AG
– Hauptversammlung 2017 –
Marktplatz 2a
95512 Neudrossenfeld

E-Mail: hauptversammlung@braeuwerck.de
Telefax: 09203/9736-517

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind nichtbörsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft sowie Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie oben genannter Adresse verpflichtet.

Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Versammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Bitte beachten Sie, dass Umschreibungen im Aktienregister ab dem 12. Juli 2017, 24:00 Uhr, bis zum Ende der Hauptversammlung ausgesetzt werden (sog. Bestandsstichtag bzw. Technical Record Date). Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand am 12. Juli 2017, 24:00 Uhr. Teilnahme- und Stimmrechte stehen den zu diesem Zeitpunkt im Aktienregister eingetragenen Aktionären zu. Für die Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist ebenfalls der Stand am 12. Juli 2017, 24:00 Uhr, maßgeblich.

Als Nachweis des Anteilsbesitzes dienen das von der Gesellschaft geführte Aktienregister und ein amtliches Ausweispapier sowie die per Post erhaltene Eintrittskarte.

Die Eintrittskarten werden Anfang Juli verschickt.

Die weiteren Einzelheiten können Aktionäre der Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft verfügbar ist, entnehmen.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Stimmberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht bedarf der Textform. Dasselbe gilt für die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung. Der Textform bedarf ferner der Widerruf der Vollmacht bzw. der Nachweis des Widerrufs. Bitte nutzen Sie für die Erteilung der Vollmacht den von der Gesellschaft mit der Einladung übersandten Vordruck und händigen Sie diesen mit Ihrer Unterschrift versehen dem Bevollmächtigten aus. Sie können auch den/die von der Gesellschaft bestimmte Vertreter/in bevollmächtigen. In diesem Fall bitten wir um Übermittlung in Schriftform (per Brief oder Telefax) an o.g. Adresse.

Aktionäre können auch nach Vollmachterteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Die persönliche Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Veröffentlichung und Übersendung von Informationen

Der festgestellte Jahresabschluss steht Ihnen von der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.braeuwerck.de/hauptversammlung

zur Verfügung.

Die Unterlagen werden überdies in der Hauptversammlung zugänglich sein.

 

Neudrossenfeld, im Juni 2017

Der Vorstand

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