Brainloop AG – Hauptversammlung 2017

Brainloop AG

München

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am

Donnerstag, 27. Juli 2017
um 14:00 Uhr

in den Räumen der Gesellschaft,

Franziskanerstraße 14,
81669 München

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts des Vorstands für die Brainloop AG, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 und des Berichts des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 2.733.068,87 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu bestellen.

6.

Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung zur Beendigung der Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:

Herrn Markus Seyfried
Privatinvestor
geb. am 12.01.1959
wohnhaft: Holzkirchen

Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, wobei das Geschäftsjahr der Wahl nicht mitgerechnet wird.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 Var. 6 AktG aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung, die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

Die vorgenannte Person hat bereits für den Fall ihrer Wahl deren Annahme erklärt.

Unterlagen für die Hauptversammlung

Folgende Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen (Vorstandssekretariat) der Brainloop AG, Franziskanerstraße 14, 81669 München, eingesehen werden.

festgestellter Jahresabschluss der Brainloop AG zum 31. Dezember 2016, einschließlich des Lageberichts des Vorstands, nebst dem Prüfungsbericht der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 13. März 2017

gebilligter Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 nebst dem Prüfungsbericht der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 13. März 2017

Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die Unterlagen werden auch in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.

Stimmrechtsvertretung

In der Hauptversammlung kann ein Aktionär gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen, sofern das Gesetz keine Erleichterung vorsieht.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Brainloop AG
Frau Julia Uszkurat
Franziskanerstraße 14
81669 München
Telefax: +49 89 444 699 249
E-Mail: julia.uszkurat@brainloop.com

Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den nach § 125 Abs. 1 bis 3 Berechtigten zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung zugegangen sind (wobei der Tag der Versammlung und der des Zugangs nicht mitzurechnen sind).

 

München, Juni 2017

Brainloop AG

Der Vorstand

Thomas Deutschmann                Dr. Eike Schmidt                Johannes Hertz

TAGS:
Comments are closed.