Endurance Capital Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

ENDURANCE CAPITAL AKTIENGESELLSCHAFT

MÜNCHEN

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am 31. Juli 2017 um 10.00 Uhr im Künstlerhaus am Lenbachplatz, Lenbachplatz 8, 80333 München, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

TAGESORDNUNG

TOP 1:

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des gebilligten Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes der Endurance Capital AG jeweils zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2016 mit Bericht des Vorstandes über die Geschäftsentwicklung

Die vorgenannten Unterlagen liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Endurance Capital AG, Bavariaring 18, 80336 München, sowie in der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus.

TOP 2:

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2016 in Höhe von Euro 471.100,00, der sich nach Verrechnung des bestehenden Verlustvortrages in Höhe von Euro 2.545.942,36 mit dem gemäß Beschluss des Vorstandes unter Zustimmung des Aufsichtsrates aus den Gewinnrücklagen entnommenen Betrag in Höhe von Euro 2.014.303,86 sowie dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von Euro 1.002.738,50 ergibt, zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von Euro 0,05 je dividendenberechtigter Stückaktie, das sind insgesamt Euro 471.100,00, zu verwenden.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

TOP 5:

Wahl des Abschluss- und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschluss- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

TOP 6:

Beschlussfassung über die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2014/I sowie Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2017 und Änderung des § 4 der Satzung

Die Hauptversammlung vom 19. August 2014 hat die Schaffung eines Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2014/I) und die Änderung des § 4 (Genehmigtes Kapital) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital 2014/I ist weitgehend ausgenutzt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

a)

Aufhebung der Ermächtigung vom 19. August 2014

Die bislang nicht ausgenutzte von der Hauptversammlung am 19. August 2014 beschlossene Ermächtigung für ein Genehmigtes Kapital 2014 gemäß § 4 Ziff. 7 der Satzung wird mit Wirksamwerden der Eintragung des neuen § 4 Ziff. 8 (Genehmigtes Kapital 2017/I) in das Handelsregister aufgehoben.

b)

Ermächtigung und Satzungsänderung

Es wird ein genehmigtes Kapital 2017/I geschaffen und die Satzung der Gesellschaft in § 4 um folgende Ziffer 8 ergänzt:

8. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Juli 2022 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 2.000.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I). Über die Ausgabe der neuen Aktien, den Ausgabepreis und die weiteren Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrates auch den Beginn der Gewinnberechtigung der neuen Aktien abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2017/I anzupassen.

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Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Satzung der Endurance Capital Aktiengesellschaft sieht gemäß § 16 vor:

1.

An der Hauptversammlung können nur solche Aktionäre teilnehmen, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister werden in den letzten acht Tagen vor der Hauptversammlung nicht mehr vorgenommen.

2.

Aktionäre können sich bei der Ausübung des Stimmrechts vertreten lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erteilt werden. Der Bevollmächtigte wird zur Abstimmung nur dann zugelassen, wenn der Gesellschaft die Vollmacht vor dem Beginn der Hauptversammlung vorgelegt wird.

Zur organisatorischen Vorbereitung der Hauptversammlung werden die Aktionäre gebeten, sich bei folgender Stelle anzumelden:

Endurance Capital Aktiengesellschaft
Corina Ehehalt
Bavariaring 18
80336 München
Fax +49 (0) 89 599 18 62 28
ehehalt@endurance-capital.de

Stimmrechtsausübung/Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können entsprechend den vorstehenden Bestimmungen einen Bevollmächtigten ihrer Wahl beauftragen, für sie an der Hauptversammlung teilzunehmen und – soweit sie stimmberechtigt sind – das Stimmrecht auszuüben.

 

München, im Juni 2017

Endurance Capital AG

Der Vorstand

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