PYRAL Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

PYRAL Aktiengesellschaft

Freiberg

AG Chemnitz HRB 21957

Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur

Hauptversammlung

der PYRAL Aktiengesellschaft mit Sitz in Freiberg (Sa.) –

am 07.08.2017, um 10:00 Uhr

in den Räumlichkeiten des Notariats Dr. Schildge auf dem Tzschirnerplatz 5, 01067 Dresden

Tagesordnung

1.

Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

2.

Abberufung von zwei Aufsichtsratsmitgliedern und Neuwahl zwei neuer Aufsichtsratsmitglieder

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PYRAL Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2016 sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

4.

Entlastung des Vorstandes

5.

Bericht des Aufsichtsrates

6.

Entlastung des Aufsichtsrates

7.

Sonstiges, Verschiedenes

Zu den Tagesordnungspunkten im Einzelnen:

1. Begrüßung und Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

2. Abberufung eines Aufsichtsratsmitglieds und Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Gemäß §§ 96, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 11 der Satzung der Gesellschaft setzt sich der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung gewählt werden.

Daher schlägt der Aufsichtsrat vor:
Herrn Gerhard Jantzen und Jan Güldemann als Aufsichtsratsmitglieder abzuberufen und an dessen Stelle

Herrn Dr. Eduard Sailer, geboren am 20.6.1955, wohnhaft in 82031 Grünwald, von Beruf Unternehmensberater

– und –

Herrn Dr. Jürgen Tressin, geboren am 5.3.1960, wohnhaft in 47800 Krefeld, von Beruf Unternehmensberater

in den Aufsichtsrat zu wählen.

Die Bestellung erfolgt aufschiebend bedingt auf den Zeitpunkt des Zugangs des Abberufungsbeschlusses bei den abzuberufenden Aufsichtsratsmitgliedern Herr Gerhard Jantzen und Herr Jan Güldemann.

Die Herren Sailer und Tressin sind nicht Mitglieder in Aufsichtsräten anderer deutscher Gesellschaften, die gesetzlich einen Aufsichtsrat zu bilden haben, oder in sonstigen vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien.

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

3. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2012, 2013, 2014, 2015 sowie Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Zur Feststellung der Abschlüsse liegt der Hauptversammlung folgender Beschluss des Aufsichtsrats und des Vorstands vor.

„Der Aufsichtsrat und der Vorstand billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2012. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2012 wird festgestellt.“

„Der Aufsichtsrat und der Vorstand billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2013. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2013 wird festgestellt.“

„Der Aufsichtsrat und der Vorstand billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2014 wird festgestellt.“

„Der Aufsichtsrat und der Vorstand billigen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2015. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2015 wird festgestellt.“

Hierdurch sind die Jahresabschlüsse gemäß § 172 Aktiengesetz festgestellt.

Zur Verwendung des Ergebnisses der Gesellschaft für die gesammelten Geschäftsjahre von 2012–2016 wird folgender Beschluss gefasst:

„Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 228.564,36 € wird zum 31.12.2012 in Höhe von 228.564,36 € als Verlust vorgetragen.“

„Der Jahresüberschuss in Höhe von 502.601,86 € wird zum 31.12.2013 in Höhe von 502.601,86 € als Gewinn vorgetragen.“

„Der Jahresüberschuss in Höhe von 180.806,56 € wird zum 31.12.2014 in Höhe von 180.806,56 € als Gewinn vorgetragen.“

„Der Jahresüberschuss in Höhe von 46.360,73 € wird zum 31.12.2015 in Höhe von 46.360,73 € als Gewinn vorgetragen.“

4. Entlastung des Vorstandes

Hier liegt folgende Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates vor:

„Dem Vorstand Thomas Reissner (bis März 2015) und Markus Reissner sowie Patrick und Andreas Reissner (von März bis Dezember 2015) wird für deren Tätigkeit als Vorstand der PYRAL Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2011 bis 2015 Entlastung erteilt.“

5. Bericht des Aufsichtsrates

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats Herr Thomas Reissner berichtet über die Tätigkeit des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2016. Es wird auf den schriftlich vorgelegten Bericht verwiesen.

6. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates

Hier liegt folgende Beschlussempfehlung des Vorstandes vor:

„Den Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für ihre Tätigkeit in den Geschäftsjahren 2011 bis 2015 bis zum 31.12.2015 Entlastung erteilt.“

7. Sonstiges, Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung werden folgende Hinweise gegeben: Der Nachweis der Aktionärseigenschaft nach § 20 der Satzung wird durch Hinterlegung der Aktien bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei den sonst bei der Einberufung bezeichneten Stellen bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung geführt.

Wenn Sie Anfragen oder Anträge zur Hauptversammlung haben, bitten wir Sie, diese an:

PYRAL Aktiengesellschaft mit Sitz in Freiberg (Sa.),
Carl-Schiffner-Str. 37 in 09599 Freiberg (Sa.)

oder per elektronischer Post an die Gesellschaft unter

info@pyral-ag.de

zu richten.

Die Einladung zur Hauptversammlung ist im elektronischen Bundesanzeiger vom 03.07.2017 veröffentlicht.

 

– Der Vorstand –

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