Intaqua AG
Hamburg
Amtsgericht Hamburg, HR B 127542
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
11. August 2017 um 14 Uhr
im Notariat an den Alsterarkaden, Neuer Wall 55 (Eingang Adolphsbrücke), 20354 Hamburg, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
I. Tagesordnung:
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Intaqua AG für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts für die Intaqua AG gemäß § 289 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016; ein Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 ist mangels ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns entbehrlich. Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bahnhofsallee 1a, 53919 Weilerswist, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich. |
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2. |
Verwendung des Bilanzgewinns Mangels ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns ist ein Verwendungsbeschluss nicht zu fassen. |
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3. |
Entlastung der Mitglieder des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands des Geschäftsjahrs 2016 für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats des Geschäftsjahrs 2016 für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es ist mit dem bisherigen Geschäftsjahr der Gesellschaft identisch. Das bisherige Geschäftsjahr wird als erstes Abwicklungsgeschäftsjahr beibehalten. |
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6. |
Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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Der Vorstand