Intaqua AG – Hauptversammlung 2017

Intaqua AG

Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HR B 127542

Wir laden unsere Aktionäre zu der am

11. August 2017 um 14 Uhr

im Notariat an den Alsterarkaden, Neuer Wall 55 (Eingang Adolphsbrücke), 20354 Hamburg, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung:

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Intaqua AG für das Geschäftsjahr 2016, des Lageberichts für die Intaqua AG gemäß § 289 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2016; ein Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2016 ist mangels ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns entbehrlich.

Die vorstehend genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Bahnhofsallee 1a, 53919 Weilerswist, zur Einsichtnahme durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Entsprechend ist zu diesem Punkt der Tagesordnung keine Beschlussfassung erforderlich.

2.

Verwendung des Bilanzgewinns

Mangels ausschüttungsfähigen Bilanzgewinns ist ein Verwendungsbeschluss nicht zu fassen.

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands des Geschäftsjahrs 2016 für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats des Geschäftsjahrs 2016 für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Auflösung der Gesellschaft

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gesellschaft wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Abwicklungsgeschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Es ist mit dem bisherigen Geschäftsjahr der Gesellschaft identisch. Das bisherige Geschäftsjahr wird als erstes Abwicklungsgeschäftsjahr beibehalten.

6.

Beschlussfassung über die Bestellung von Abwicklern und über die Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Regelung der Vertragsverhältnisse mit den Abwicklern

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:

a)

Das bisherige Vorstandsmitglied Andreas Nettesheim, Bahnhofsallee 1a, 53919 Weilerswist, wird zum Abwickler bestellt.

b)

Die Abwickler vertreten die Gesellschaft gemeinschaftlich. Ist nur ein Abwickler bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein.

c)

Der Aufsichtsrat wird beauftragt und ermächtigt, mit dem Abwickler Andreas Nettesheim Vereinbarungen über die Einzelheiten seines Vertragsverhältnisses zu treffen, insbesondere Vereinbarungen über eine angemessene Vergütung und den Anstellungsvertrag für die Gesellschaft abzuschließen.

 

Der Vorstand

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