Grillo-Werke Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2020

Grillo-Werke Aktiengesellschaft

Duisburg

An unsere Aktionäre

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie zu einer ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am

Mittwoch, dem 16. September 2020, 15.00 Uhr,
in die Hauptverwaltung (Grillo-Saal) der Grillo-Werke AG, Duisburg, ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2018/2019 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den sich zum 30.09.2019 ergebenden Bilanzgewinn der Grillo-Werke AG von 16.210.171,79 € auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018/2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018/2019

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach § 96 Aktiengesetz in Verbindung mit § 4 Drittelbeteiligungsgesetz von 2004.

Herr Harald Kroener, Ulm, scheidet gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Grillo-Werke AG turnusmäßig aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt Herrn Dipl.-Kfm. Bruno Weber, Köln, Geschäftsführer der Grillo-Werke Holding GmbH, Duisburg, zur Wahl vor.

§ 7 Abs. 2 definiert die Amtszeit „… bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über ihre Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.“ Herr Weber würde also gewählt bis zur HV im Jahre 2024.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019/2020

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/2020 zu wählen.

Zur Stimmabgabe in der Hauptversammlung sind nach § 14 der Satzung nur Aktionäre berechtigt, die ihre Teilnahme nicht später als am dritten Tag vor der Versammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben. Die Aktionäre sind an die Wahlvorschläge nicht gebunden.

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, bitten wir Sie, sich gemäß § 14 Satz 2 der Satzung vertreten zu lassen.

§ 14 Satz 2 unserer Satzung lautet:

„Das Stimmrecht der Aktionäre kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden, die ihrerseits Aktionäre oder Ehegatten oder Abkömmlinge eines Aktionärs der Gesellschaft sind.“

 

Ulrich Grillo                Dr. Christian Ohm

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