Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Obstland Dürrweitzschen Aktiengesellschaft

Grimma

Einladung

zur 26. ordentlichen Hauptversammlung der Obstland Dürrweitzschen AG

Wertpapier-Kenn-Nummer WKN 685 720

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der
am Sonnabend, dem 26. August 2017, um 10:00 Uhr
im Saal 1 des Congress-Center Leipzig der Leipziger Messe GmbH,
Messeallee 1, in 04356 Leipzig,
stattfindenden 26. ordentlichen Hauptversammlung
der Obstland Dürrweitzschen AG mit Sitz in Grimma ein.

Tagesordnung:

1.

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. (1) Satz 1 AktG sowie Bericht des Vorstandes und Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016:

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernjahresabschluss in seiner Sitzung am 08.06.2017 bereits gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu TOP 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns:

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, von dem für 2016 mit 403.657,40 € ausgewiesenen Jahresergebnis und dem vorjährigen Gewinnvortrag i. H. v. 2.391,60 € werden 20.182,87 € in die gesetzliche Rücklage und 148.257,73 € in andere Gewinnrücklagen eingestellt. Der mit 237.608,40 € ausgewiesene Bilanzgewinn wird zur Ausschüttung einer Dividende i. H. v. 0,60 € je bezugsberechtigter Aktie im Nennwert von 26,00 € verwendet.“

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016:

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Michael Erlecke für seine Amtszeit im Geschäftsjahr 2016 (01.01. bis 02.05.2016) keine Entlastung zu erteilen.“

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Vorständen Gerd Kalbitz und Heiner Hellfritzsch für ihre Amtszeit im Geschäftsjahr 2016 (02./03.05. bis 31.12.2016) Entlastung zu erteilen.“

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016:

„Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.“

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017:

„Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2017 Herrn Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Ansgar Reichardt, Diplomkaufmann, 01307 Dresden, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer zu wählen.“

6.

Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates:

Die Amtszeit aller Mitglieder des Aufsichtsrates läuft mit der Beendigung der Hauptversammlung am 26.08.2017 ab.
Es ist deshalb eine Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der gemäß § 95 AktG (Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder) und § 11 Abs. (1) der Gesellschaftssatzung (Zusammensetzung und Amtsdauer) aus neun Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 AktG (Zusammensetzung des Aufsichtsrats),
§ 101 AktG (Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder) und § 4 DrittelbG (Zusammensetzung) aus sechs von der Hauptversammlung und aus drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl durch die Hauptversammlung folgende Damen und Herren als Mitglieder des Aufsichtsrates vor:

1.

Mathias Andrä, Diplom-Ingenieur (FH), Fachrichtung Obstproduktion, 04668 Grimma-Dürrweitzschen,

2.

Marlies Böhland, Diplom-Ingenieur (FH), Fachrichtung Obstproduktion, 04668 Grimma-Dürrweitzschen,

3.

Bernd Hättasch, Diplom-Ingenieur (FH), Fachrichtung Obstproduktion, 04668 Grimma-Dürrweitzschen,

4.

Heiner Hellfritzsch, Diplom-Ingenieur (FH), Fachrichtung Verfahrenstechnik, 04720 Döbeln-Ebersbach
(gewähltes Mitglied in drei Aufsichtsräten),

5.

Gudrun Rennert, Gartenbau-Ingenieur, 04703 Leisnig,

6.

Mario Richter, Diplom-Betriebswirt (FH), 04703 Leisnig-Minkwitz.

7.

Wahl der Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates:

Die Amtszeit aller Ersatzmitglieder des Aufsichtsrates endet ebenfalls mit der Beendigung der Hauptversammlung am 26.08.2017. Es ist deshalb auch eine Neuwahl der Ersatzmitglieder der Anteilseigner im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.
Entsprechend § 101 Abs. (3) AktG und § 11 Abs. (3) der Gesellschaftssatzung können für Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner Ersatzmitglieder gewählt werden, die in einer bei der Wahl festgelegten Reihenfolge an die Stelle vorzeitig ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner treten.
Der Aufsichtsrat schlägt für die Wahl durch die Hauptversammlung folgende Damen und Herren als Ersatzmitglieder der Anteilseigner im Aufsichtsrat vor:

1.

Daniela Kuegler, Diplom-Betriebswirtin/Steuerberaterin, 04277 Leipzig,

2.

Jeannette Gürnth, Versicherungsfachfrau/Finanzanlagenfachfrau, 04828 Bennewitz,

3.

Johannes Ecke, Elektro-Meister/Bürgermeister, 04769 Mügeln-Schweta,

4.

Jörg Eichhorn, Zerspanungsfacharbeiter/Geschäftsführer, 04769 Mügeln-Neusornzig.

Alle vorgeschlagenen Kandidaten (Mitglieder und Ersatzmitglieder) werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, gewählt. Die Hauptversammlung ist nicht an Wahlvorschläge gebunden.
Zwischen den vorgeschlagenen Kandidaten und der Obstland Dürrweitzschen AG, deren Organen oder den Tochtergesellschaften und deren Organen bestehen keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen im Sinne Ziffer 5.4.1. Abs. (5) des Deutschen Governance Kodex.
Der Aufsichtsrat hat sich bei allen vorgeschlagenen Kandidaten versichert, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit aufbringen können.

Gemäß § 134 Abs. (4) AktG und § 24 Abs. (2) der Gesellschaftssatzung führt der Leiter der Hauptversammlung die Verhandlungen und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Form der Abstimmungen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind gemäß § 22 f. der Gesellschaftssatzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind und sich nicht später als am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben.

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihres Stimmrechtes gemäß § 134 Abs. (3) AktG und § 23 Abs. (2) S. 1 der Gesellschaftssatzung durch einen Bevollmächtigten ihres Vertrauens oder einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter vertreten lassen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis über die Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. (3) S. 2 AktG und § 23 Abs. (2) S. 2 der Gesellschaftssatzung der Schriftform.
Zudem muss der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter im Besitz der Weisungen des Aktionärs zur Stimmrechtsausübung zu allen Tagesordnungspunkten – komplex oder einzeln – sein.
Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen zur Stimmrechtsausübung aus. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt eine Einzelabstimmung stattfinden, gilt eine hierzu erteilte Weisung entsprechend für jeden einzelnen Unterpunkt.

Zu beachten ist, dass der Stimmrechtsvertreter des Unternehmens keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Einlegung von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder Anträgen entgegennehmen.

Begründete Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind bis spätestens zwei Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesellschaft zu übersenden.

Die Anträge sind zu richten an:

postalisch: Obstland Dürrweitzschen AG
Obstland-Straße 48
04668 Grimma-Dürrweitzschen
via Telefax: +49 (0)34386 – 95 126
per E-Mail: obstland@obstland.de

 

Dürrweitzschen, den 14. Juli 2017


Für den Aufsichtsrat der Obstland Dürrweitzschen AG:

Michael Heckel
Aufsichtsratsvorsitzender

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