MAB Vermögensverwaltungs AG – Hauptversammlung 2017

MAB Vermögensverwaltungs AG

Frankfurt

ISIN DE 000700000-2

Einladung und Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Donnerstag, dem 31. August 2017, um 15:00 Uhr, in den Gesellschaftsräumen der Radeberger Gruppe KG, Darmstädter Landstraße 185, 60598 Frankfurt am Main, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 mit dem Lagebericht und dem Bericht des Aufsichtsrats.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2016.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den bilanziell ausgewiesenen Gewinn von EUR 38.080,25 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016.

Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats wird durch die §§ 96, 101 Abs. 1 AktG bestimmt. Der Aufsichtsrat besteht nur aus Vertretern der Anteilseigner.

Herr Fein scheidet nach Beendigung dieser Hauptversammlung aus dem Aufsichtsrat aus. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl von Herrn Werner Ludwig, Frankfurt, Hauptabteilungsleiter Personal der Radeberger Gruppe KG, vor.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Aktionäre berechtigt, die spätestens am 25. August 2017 ihre Aktien während der üblichen Geschäftsstunden bei unserer Gesellschaft oder der

Bankhaus Lampe KG, Bielefeld,
oder einer ihrer Niederlassungen

oder einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung spätestens am 26. August 2017 bei unserer Gesellschaft einzureichen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt bleiben.

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.

Anfragen zur Hauptversammlung bitten wir unter dem Stichwort „Hauptversammlung 2017“ an die

MAB Vermögensverwaltung AG
c/o Radeberger Gruppe KG
60591 Frankfurt am Main
Telefax: (0 69) 60 65-287

zu richten. Das ist auch die Adresse, an die Anträge von Aktionären i.S.d. § 126 Aktiengesetz (Gegenanträge) übersandt werden müssen; anderweitig adressierte Gegenanträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Frankfurt am Main, den 2. Juni 2017

MAB Vermögensverwaltungs AG

Der Vorstand

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