Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2017

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

Unna

ISIN: DE0006601602
WKN: 660160

EINLADUNG

Die Aktionäre der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft mit Sitz in Unna
(„Gesellschaft“)
werden zu der
am 31. August 2017 um 13:00 Uhr
im Ringhotel Katharinen Hof in Unna, Raum „Picasso“,
Bahnhofstraße 49 in 59425 Unna
stattfindenden
99. ordentlichen Hauptversammlung
eingeladen.

I.
TAGESORDNUNG

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 (Geschäftsjahr 2016 vom 01.01.2016 bis 31.12.2016), des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2016 von € 28.524.789,01 wie folgt zu verwenden:

Es wird keine Dividende ausgezahlt.

Gewinnvortrag € 28.524.789,01
Bilanzgewinn € 28.524.789,01
3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Siegen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 zu wählen.

II.
Ausliegende Unterlagen

Von der Einberufung der Hauptversammlung an können der festgestellte Jahresabschluss der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2016 (Geschäftsjahr 2016 vom 01.01.2016 bis 31.12.2016), der Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns in den Geschäftsräumen der Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft, Vorstandsbüro, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna, eingesehen werden. Auf Verlangen werden diese Unterlagen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos als Abschrift zur Verfügung gestellt. Bestellungen bitten wir per Post oder Telefax zu richten an:

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

Diese Unterlagen werden zudem in der Hauptversammlung ausgelegt.

III.
Hinweise für die Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am Donnerstag, 24. August 2017, während der üblichen Geschäftsstunden bei der Gesellschaft (Gesellschaftskasse, Uelzener Weg 36 in 59425 Unna), bei einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammelbank oder bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als bei einer der genannten Stellen bewirkt, wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden.

Für den Fall der Hinterlegung bei einem deutschen Notar, einer Wertpapiersammelbank oder der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, oder deren Niederlassungen ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung sowie in allen anderen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes bis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist, also spätestens am Samstag, 26. August 2017, bei der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) einzureichen. Als Nachweis gilt auch die Bescheinigung des depotführenden Kreditinstituts.

Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesetz i. V. m. § 13 Abs. 4 der Satzung der Textform (§ 126b BGB).

Wird ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine diesen nach § 135 Abs. 8 Aktiengesetz gleichgestellte Person zur Ausübung des Stimmrechts bevollmächtigt, wird weder von § 134 Abs. 3 Satz 3 Aktiengesellschaft eine bestimmte Form verlangt, noch enthält die Satzung für diesen Fall eine besondere Regelung. Deshalb können Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellte Personen für ihre Bevollmächtigung Formen vorsehen, die allein den für diesen Fall der Vollmachtserteilung geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen in § 135 Aktiengesetz, genügen müssen.

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 Aktiengesetz können der Gesellschaft per Post oder Telefax unter der Anschrift

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft
Sekretariat des Vorstands
Ansprechpartnerin: Frau Corina Waldhof
Uelzener Weg 36, 59425 Unna
Telefax: +49 2303 / 206-116

zugeleitet werden.

 

Unna, im Juli 2017

Aluminiumwerk Unna Aktiengesellschaft

– Der Vorstand –

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