OELMA Haustechnik AG – Außerordentliche Hauptversammlung 2017

OELMA Haustechnik AG

Kirkel

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung

Die Aktionäre der OELMA Haustechnik AG mit dem Sitz in Kirkel, Geschäftsanschrift: Burgstraße 23, 66459 Kirkel, werden hiermit zu der

am Donnerstag, dem 30.11.2017,
um 12.00 Uhr,

in den Räumen der OELMA Haustechnik AG, Burgstraße 23, 66459 Kirkel, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft eingeladen.

Der einzige Tagesordnungspunkt lautet wie folgt:

Kapitalerhöhung und Neufassung der Ziffern (1) und (2) sowie Entfallen der Ziffer (6) des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)

Der Vorstand schlägt vor, das Grundkapital der Gesellschaft wie folgt zu erhöhen und hierzu folgenden Beschluss zu fassen:

„a)

Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Bareinlagen erhöht von € 112.893,78 (in Worten: Euro einhundertzwölftausendachthundertdreiundneunzig 78/100) um € 57.107,– (in Worten: Euro siebenundfünfzigtausendeinhundertsieben) auf € 170.000,78 (in Worten: Euro einhundertsiebzigtausend 78/100) durch Ausgabe von 57.107 neuen auf den Namen lautende Stückaktien ohne Nennbetrag. Die neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von € 1,– (in Worten: Euro eins) pro Aktie ausgegeben.

b)

Von den neuen Aktien werden den Aktionären 57.107 Stück entsprechend ihrem bisherigen Kapitalanteil zum Ausgabebetrag von € 1,– (in Worten: Euro eins) pro Aktie zum Bezug angeboten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes.

c)

Die neuen Aktien sind ab sofort, auch für das laufende Geschäftsjahr, gewinnberechtigt.

d)

Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf der Frist für die Annahme des Bezugsangebots alle neuen Aktien gezeichnet sind.

e)

Ziffern (1) und (2) des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft werden wie folgt geändert:

„(1)

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 170.000,78
(in Worten: Euro einhundertsiebzigtausend 78/100).

(2)

Es ist eingeteilt in 170.000 auf den Namen lautende Stückaktien.“

f)

Ziffer (6) des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung der Gesellschaft wird ersatzlos aufgehoben.“

 

Kirkel, den 09.10.2017

Dietrich Winter                              Marc Winter

Der Vorstand

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