Süwag Energie AG
Frankfurt am Main
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
am Donnerstag, dem 3. Mai 2018, 10:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der Süwag Energie AG, Schützenbleiche 9–11, 65929 Frankfurt am Main, stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 (Bilanz zum 31. Dezember 2017 sowie Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 nebst Anhang), des Lageberichts, des Vorschlags für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von 52.800.000,00 € wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2017 Entlastung für diesen Zeitraum zu erteilen. |
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5. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen. |
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6. |
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats bestimmt sich nach § 96 Absatz 1, § 101 Absatz 1 Aktiengesetz, § 4 Absatz 1 Drittelbeteiligungsgesetz und nach § 7 Absatz 1 der Satzung. Aus dem bestehenden Aufsichtsrat ist Frau van Doren mit Wirkung zum Ablauf des 21. August 2017 durch Niederlegung ihres Mandats ausgeschieden. Mit Beschluss vom 27. November 2017 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main Herrn Dr. Dietrich Gemmel, Leiter B2C Germany der innogy SE, mit sofortiger Wirkung in den Aufsichtsrat bestellt. Die Bestellung endet mit dem Ende der Hauptversammlung am 3. Mai 2018, so dass ein Aufsichtsratsmitglied neu zu bestellen ist. Der Aufsichtsrat schlägt vor, für die in § 7 Absatz 2 der Satzung geregelte verbleibende Amtsdauer
in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Teilnahme und Stimmrechtsausübung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Versammlung anmelden und einen besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erbringen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, das heißt Donnerstag, den 12. April 2018, 0:00 Uhr, zu beziehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform, müssen in deutscher oder englischer Sprache erstellt sein und der Gesellschaft unter der Adresse
Süwag Energie AG |
bis spätestens 26. April 2018 zugehen.
Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihren depotführenden Instituten angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Das depotführende Institut wird die erforderliche Anmeldung übernehmen und der oben genannten Stelle den maßgeblichen Anteilsbesitz bestätigen. Aktionäre erhalten daraufhin die Eintrittskarte zur Hauptversammlung zugesandt.
Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, ist möglich.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126, 127 Aktiengesetz sind ausschließlich zu richten an
Süwag Energie AG
Gremienbetreuung
Schützenbleiche 9 – 11
65929 Frankfurt am Main
F 069 3107-492287
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die bis spätestens zum Ablauf des 18. April 2018 unter dieser Adresse eingegangen sind, werden wir veröffentlichen. Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Frankfurt am Main, den 16. März 2018
Süwag Energie AG
Der Vorstand