Mercurius AG – Hauptversammlungen 2018

Mercurius AG

Frankfurt am Main

Einladung zur Hauptversammlung 2018

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zur

ordentlichen Hauptversammlung

am Freitag, den 18. Mai 2018, um 12:00 Uhr
(Einlass ab 11:30 Uhr)
in den Geschäftsräumen der Mercurius Gruppe,
Börsenstraße 2–4, 2. Obergeschoss, 60313 Frankfurt am Main.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Mercurius AG sowie des Berichts des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2017

Die vorstehenden Unterlagen sind unter der Internetadresse

www.mercurius.de

abrufbar (§ 175 Abs. 2 S. 4 AktG). Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären zudem auf Anfrage kostenlos und unverzüglich zugesandt.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Der Bilanzgewinn der Mercurius AG für das Geschäftsjahr 2017 beträgt 2.204.036,08 EUR.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

„Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 2.204.036,08 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.“

3.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9.1 der Satzung aus drei Mitgliedern zusammen. Mit Ablauf der Hauptversammlung am 18. Mai 2018 endet das Amt des Herrn Jan Janshen. Herr Jan Janshen stellt sich für eine Wiederwahl zur Verfügung.

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

„Herrn Jan Janshen, Diplom-Kaufmann, London bis zur Beendigung der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 beschließt.“

Es ist beabsichtigt, dass Herr Jan Janshen weiterhin die Funktion des Vorsitzenden des Aufsichtsrats ausübt.

Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung der Gesellschaft nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum 11. Mai 2018, 24.00 Uhr, unter der nachstehenden Adresse bei der Gesellschaft in deutscher oder englischer Sprache schriftlich oder auf einem im Rahmen der Einberufung zusätzlich zugelassenen Wege und unter Vorlage eines Nachweises ihres Aktienbesitzes angemeldet haben. Ausreichend ist ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 27. April 2018 (0:00 Uhr) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse bis spätestens am 11. Mai 2018, 24.00 Uhr, zugehen:

Mercurius AG
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl der dem Inhaber zustehenden Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmrechtsvertretung:

Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht bzw. sein Teilnahmerecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner Wahl) ausüben lassen. Die Vollmacht kann schriftlich, per Fax oder elektronisch erteilt und wie folgt an die Gesellschaft übermittelt werden:

a) schriftlich: Mercurius AG
Investor Relations
Börsenstraße 2–4
60313 Frankfurt am Main,
b) per Fax: +49-69-50 951 71 99,
c) elektronisch: Nur unter Verwendung einer elektronischen Signatur: ir@mercurius.de.

Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, sich durch einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Hierbei handelt es sich um einen Mitarbeiter der Gesellschaft, der aufgrund von Bevollmächtigungen durch Aktionäre gemäß den von diesen erteilten Weisungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten abstimmt. Dem Stimmrechtsvertreter müssen dazu Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne Weisungen ist eine Vollmachtserteilung ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, per Fax oder elektronisch und unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Vollmacht und Weisungen müssen bis spätestens zum 17. Mai 2018 24.00 Uhr bei der Gesellschaft eingegangen sein. Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Vollmachten nicht mehr berücksichtigt werden können. Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte.

Alle bisher zulässigen Formen der Teilnahme an der Hauptversammlung, so auch die Teilnahme durch einen Vertreter, insbesondere auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, werden durch dieses Angebot zur Stimmrechtsausübung selbstverständlich nicht berührt und bleiben nach wie vor in vollem Umfang möglich. Für die Vollmachtserteilung an Dritte können die Aktionäre das auf der Eintrittskarte vorgesehene oder das auf Verlangen von der Gesellschaft in Textform übersandte Vollmachtsformular verwenden.

Fragen und Anträge von Aktionären:

Aktionäre, die beabsichtigen, auf der Hauptversammlung Fragen zu stellen, werden gebeten, diese der Gesellschaft möglichst vor der Hauptversammlung mitzuteilen, um dem Vorstand Gelegenheit zur Vorbereitung der Antworten zu geben.

Anfragen und Anträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt gemäß §§ 126 und 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:

Mercurius AG
Investor Relations
Börsenstraße 2–4
60313 Frankfurt am Main
Telefax: +49-69-50 951 7199

Wir werden alle nach § 126 AktG zugänglich zu machenden Anträge von Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

www.mercurius.de

veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

Veröffentlichung im Internet, ausgelegte Unterlagen

Die folgenden Unterlagen sind vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetadresse der Gesellschaft unter

www.mercurius.de

zugänglich und liegen zudem in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Börsenstraße 2–4, 60313 Frankfurt am Main, zur Einsicht durch die Aktionäre aus:

Zu Tagesordnungspunkt 1:

der festgestellte Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2017

Diese Unterlagen werden auch während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme durch die Aktionäre ausliegen. Auf Verlangen erteilt die Gesellschaft jedem Aktionär unverzüglich und kostenfrei Abschriften der vorgenannten Unterlagen.

 

Frankfurt am Main, im März 2018

Mercurius AG

Der Vorstand

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