ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft
Garching
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden die Aktionäre hiermit ein zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft (nachfolgend Gesellschaft genannt)
am 14. Mai 2018, um 16:00 Uhr,
in den Geschäftsräumen der ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft, Schleißheimer Straße 91a, 85748 Garching b. München.
Tagesordnung
Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
a. |
Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals 2018/I Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.04.2023 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 1.328.687,00 (in Worten: Euro eine Million dreihundertachtundzwanzigtausendsechshundertsiebenundachtzig) durch Ausgabe von bis zu 1.328.687 (in Worten: eine Million dreihundertachtundzwanzigtausendsechshundertsiebenundachtzig) neuer, auf den Namen lautender Aktien mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/I). Die neuen Aktien werden gegen Zahlung des geringsten Ausgabebetrags (§ 9 Absatz (1) AktG) ausgegeben. Die Ausgabe der neuen Aktien ist jedoch nur an die folgenden Aktionäre (bzw. deren Rechtsnachfolger) in folgendem Umfang und nur insoweit zulässig, wie diese aufgrund von Finanzierungsvereinbarungen mit der Gesellschaft einen Anspruch auf den Bezug von neuen Geschäftsanteilen aus diesem Genehmigten Kapital 2018/I haben:
Im Übrigen wird das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus diesem Genehmigten Kapital 2018/I festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach teilweiser oder vollständiger Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus diesem Genehmigten Kapital 2018/I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhungen aus diesem Genehmigten Kapital 2018/I anzupassen. |
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b. |
Satzungsänderung In § 4 der Satzung (Grundkapital, Namensaktien) wird folgender neuer Absatz 8 eingefügt:
Der Vorstand hat gemäß §§ 186 Abs. (4) Satz 2, 203 Abs. (1) AktG einen schriftlichen Bericht über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts erstattet. Der wesentliche Inhalt des Vorstandsberichts wird wie folgt bekannt gemacht:
In der Hauptversammlung wird der Vorstand weitere Einzelheiten zur Begründung des vorgeschlagenen Beschlusses über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I vortragen. |
Ausgelegte Unterlagen
Folgende Unterlagen liegen vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft, Schleißheimer Straße 91a, 85748 Garching b. München und auch während der Hauptversammlung zur Einsicht aus:
Bericht des Vorstands über den Grund für den Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 186 Abs. (4) Satz 2, 203 Abs. (1) AktG im Zusammenhang mit der gemäß vorstehender Tagesordnung vorgeschlagenen Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals 2018/I. |
Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift dieser Unterlagen unverzüglich und kostenlos zugesandt.
Garching b. München, im April
ITM Isotopen Technologien München Aktiengesellschaft
Der Vorstand