Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft – Absage der ordentlichen Hauptversammlung 2020

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft
Oberstdorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Absage der ordentlichen Hauptversammlung 18.03.2020

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Oberstdorf

Absage der für den 01. April 2020 einberufenen
ordentlichen Hauptversammlung
der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

An die Aktionärinnen und Aktionäre der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Die mit Veröffentlichung vom 19. Februar 2020 für den 01. April 2020 einberufene ordentliche Hauptversammlung 2020 der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft („Gesellschaft“) wird hiermit abgesagt; sie wird daher nicht stattfinden. Die am 19. Februar 2020 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Tagesordnung ist damit gegenstandslos.

In Abhängigkeit vom weiteren Verlauf der Infektionswelle der weltweiten Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) strebt die Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft an, die Hauptversammlung demnächst durchzuführen und erneut zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 einzuladen.

So sehr wir die Verschiebung unserer Hauptversammlung bedauern, so sehr unterstützen wir das Bestreben der Behörden, die Ausbreitung der Coronavirus-Infektion einzudämmen. Wir bitten alle Beteiligten um Verständnis für die Verschiebung unserer Hauptversammlung in einer solchen Ausnahmesituation.

 

Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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