WKN AGH – Hauptversammlung 2018

WKN AG

Husum

ISIN DE 000 604 531 3/WKN 604 531

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Montag, den 28. Mai 2018 um 11.30 Uhr

im Haus der Zukunftsenergien, Otto-Hahn-Straße 12–16, 25813 Husum

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Gesellschaft ein.

Tagesordnung
mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung

TOP 1:

Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes

Der Vorstand legt der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) die folgenden Unterlagen vor:

den festgestellten Jahresabschluss der WKN AG zum 31. Dezember 2017

den gebilligten Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017

den zusammengefassten Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017

den Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 am 19.03.2018 gemäß § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses oder die Billigung des Konzernabschlusses ist daher nicht erforderlich. Im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 ist ein Bilanzverlust ausgewiesen. Über die Verwendung eines Bilanzgewinns ist daher nicht zu entscheiden.

TOP 2:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

TOP 3:

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Den im Geschäftsjahr 2017 amtierenden Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft wird für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung erteilt.

TOP 4:

Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Hamburg wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.

Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:

I. Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der ordentlichen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich

spätestens bis zum Ablauf von Dienstag, den 22. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ),

in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse

WKN AG
Haus der Zukunftsenergien
Otto-Hahn-Straße 12–16
25813 Husum
oder per Telefax: +49 / 48 41 / 89 44 225
oder per E-Mail: corporate@wkn-ag.de

bei der Gesellschaft angemeldet haben.

II. Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, die nicht persönlich an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten der Vollmachtserteilung wird auf § 15.3 der Satzung verwiesen.

III. Anträge der Aktionäre

Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

WKN AG
Haus der Zukunftsenergien
Otto-Hahn-Straße 12–16
25813 Husum
oder per Telefax: +49 / 48 41 / 89 44 225
oder per E-Mail: corporate@wkn-ag.de

Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter der vorstehenden Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden unverzüglich (gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen) den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht.

Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung

Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.

Die vorstehend genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen. Außerdem erhält jeder Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehend genannten Unterlagen.

 

Husum, im April 2018

WKN AG

Der Vorstand

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