WKN AG
Husum
ISIN DE 000 604 531 3/WKN 604 531
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am
Montag, den 28. Mai 2018 um 11.30 Uhr |
im Haus der Zukunftsenergien, Otto-Hahn-Straße 12–16, 25813 Husum
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung |
der Gesellschaft ein.
Tagesordnung
mit den Beschlussvorschlägen der Verwaltung
TOP 1: |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes Der Vorstand legt der Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) die folgenden Unterlagen vor:
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2017 am 19.03.2018 gemäß § 172 AktG gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses oder die Billigung des Konzernabschlusses ist daher nicht erforderlich. Im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2017 ist ein Bilanzverlust ausgewiesen. Über die Verwendung eines Bilanzgewinns ist daher nicht zu entscheiden. |
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TOP 2: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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TOP 4: |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:
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Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts:
I. Teilnahmeberechtigung
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der ordentlichen Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich
spätestens bis zum Ablauf von Dienstag, den 22. Mai 2018 (24:00 Uhr MESZ), |
in Textform (§ 126b BGB) unter folgender Adresse
WKN AG |
bei der Gesellschaft angemeldet haben.
II. Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten der Vollmachtserteilung wird auf § 15.3 der Satzung verwiesen.
III. Anträge der Aktionäre
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:
WKN AG |
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter der vorstehenden Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden unverzüglich (gegebenenfalls zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung zu den Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen) den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zugänglich gemacht.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen.
Die vorstehend genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung zur Einsicht durch die Aktionäre ausliegen. Außerdem erhält jeder Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorstehend genannten Unterlagen.
Husum, im April 2018
WKN AG
Der Vorstand