Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922 – Hauptversammlung 2018

Mönchengladbach

WKN 806366 / ISIN DE 0008063660
WKN 806360 / ISIN DE 0008063603

Einladung

Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu der am

Mittwoch, dem 13. Juni 2018, 16:00 Uhr,
im Borussia-Park,
Hennes-Weisweiler-Allee 1, 41179 Mönchengladbach,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Gesellschaft sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2017 in Höhe von EUR 1.397.732,00 zur Zahlung einer Dividende von EUR 12,00 sowie einer Bonuszahlung von EUR 2,00 pro Stück des gezeichneten Aktienkapitals von Stück 99.838 zu verwenden.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht nach § 11 der Satzung aus sechs Mitgliedern. Vier Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung gewählt, zwei Arbeitnehmervertreter nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz i.V.m. § 96 Abs. 1 und § 101 Abs. 1 Aktiengesetz.
Die Amtszeiten von Herrn Dr. Peter Achten und Herrn Roger Brandts enden turnusmäßig zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2018.

Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wiederwahl vor:

5.1

Herrn Dr. Peter Achten, Niederkrüchten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen e.V. und des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen – Rheinland e.V., Düsseldorf.

5.2

Herrn Roger Brandts, Mönchengladbach, Geschäftsführender Gesellschafter der Fynch-Hatton Textilhandelsgesellschaft mbH, Mönchengladbach.

Die Wahl erfolgt auf die Dauer von drei Jahren, von Hauptversammlung zu Hauptversammlung gerechnet.

6.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RW AUDIT GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu wählen.

Adressen für die Anmeldung (bei allen Aktionären), die Übersendung des Anteilsbesitznachweises (bei Inhaberaktionären) und eventuelle Anträge bzw. Wahlvorschläge

Für die Anmeldung (bei allen Aktionären) und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises (bei Inhaberaktionären):

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
c/o Computershare Operations Center
80249 München
Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für eventuelle Anträge bzw. Wahlvorschläge:

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922
– Vorstandssekretariat –
Bismarckstraße 50–52
41061 Mönchengladbach
Telefax: +49 2161 249-49113
E-Mail: hv@gladbacher-bank.de

Freiwillige Hinweise zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts

Nach § 121 Abs. 3 AktG, § 123 Abs. 2 und § 123 Abs. 3 AktG i.V.m. § 17 der Satzung sowie § 126 Abs. 1 Satz 1 AktG sind nicht börsennotierte Gesellschaften in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung, der Tagesordnung sowie oben genannter Adressen verpflichtet. Nachfolgende Hinweise erfolgen freiwillig, um den Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Namensaktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden. Umschreibungen im Aktienregister finden aus arbeitstechnischen Gründen in dem Zeitraum zwischen dem 09. Juni 2018 (00:00 Uhr) und dem 13. Juni 2018 (24:00 Uhr) nicht statt (Umschreibungsstopp bzw. technical record date).

Inhaberaktionäre sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, sofern sie sich zur Hauptversammlung in Textform anmelden und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz durch Übersendung eines in Textform erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachweisen. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, also auf den 23. Mai 2018 (00:00 Uhr) zu beziehen.

Die Anmeldung und bei Inhaberaktionären zusätzlich der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 08. Juni 2018 (24:00 Uhr) unter oben genannter Adresse für die Anmeldung (bei allen Aktionären) und die Übersendung des Anteilsbesitznachweises (bei Inhaberaktionären) zugehen.

Angabe nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG

Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch das depotführende Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen.

Wir bieten unseren Aktionären an, ihr Stimmrecht durch Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Ulrich Viefers oder Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Axel Knoth, beide Wilhelm-Strauß-Str. 45–47 in 41236 Mönchengladbach, c/o WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, jeweils einzeln (Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft), ausüben zu lassen. Den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.

 

Mönchengladbach, im Mai 2018

Gladbacher Bank Aktiengesellschaft von 1922

Der Vorstand

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