Königsegger Walder Bräu AG
Königseggwald
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Aktionärinnen und Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zur
ordentlichen Hauptversammlung der Königsegger WalderBräu AG am
Freitag, den 08. Juni 2018, 18 Uhr in der Hauptstraße 6,
88376 Königseggwald ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Königsegger WalderBräu AG zum 31.12.2017, des Lageberichts für die Königsegger WalderBräu AG und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von € 69.806,13 nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 212.341,53 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Wahl zum Aufsichtsrat Gemäß § 11 der Satzung endet die Amtsdauer des bestehenden Aufsichtsrats mit Ende der Hauptversammlung am 08.06.2018. Nach § 96 AktG setzt sich der Aufsichtsrat nur aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre zusammen. Satzungsgemäß sind drei Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen vor:
Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. |
Geschäftsberichte für das Geschäftsjahr 2017 sind bei der Gesellschaft erhältlich.
Eventuelle Anträge von Aktionären sind spätestens bis 18. Mai 2018 in Schriftform oder per Telefax ausschließlich an Königsegger WalderBräu AG, Hauptstraße 6, 88376 Königseggwald (Telefax Nr. 07587 950420) zu richten.
Wir werden zugänglich zu machende Anträge von Aktionären, die uns innerhalb der gesetzlichen Frist zugehen, unverzüglich nach ihrem Eingang im Internet unter
www.walderbraeu.de
veröffentlichen. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen.
Königseggwald, den 30.04.2018
Der Vorstand