A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG – Hauptversammlung 2018

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Fürstenfeldbruck

AG München, HRB 140545

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir, der Vorstand der A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Donnerstag, den 28. Juni 2018, um 14:00 Uhr

in den Geschäftsräumen der Gesellschaft

Hans Güntner Straße 2–6,
82256 Fürstenfeldbruck,
Deutschland

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

TOP 1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses jeweils zum 30.11.2017, des Konzernlageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

TOP 2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dass der Bilanzgewinn in Höhe von € 18.462.131,93 auf neue Rechnung vorgetragen wird.

TOP 3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016/2017 Entlastung zu erteilen.

TOP 5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017/2018

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Ganghoferstraße 31, 80339 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017/2018 zu bestellen.

TOP 6.

Unterrichtung der Hauptversammlung über die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms 2017

TOP 7.

Kurzbericht des Vorstandes über den Geschäftsgang des Konzerns Dezember 2017 bis einschließlich Februar 2018 – 1. Quartal

TOP 8.

Verschiedenes

Teilnahmevoraussetzungen und Stimmrechtsausübung:

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts sowie zur Antragstellung ist jeder Aktionär berechtigt.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht nicht persönlich ausüben wollen, können ihr Stimmrecht durch einen in Textform bevollmächtigten Vertreter ausüben lassen (§ 13 Abs. 2 der Satzung). Sollten Sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen können und eine Vollmacht erteilen wollen, so weisen wir darauf hin, dass der Bevollmächtigte (und gegebenenfalls auch jeder Unterbevollmächtigte) sich durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und der Vollmacht legitimieren muss.

Übersandte bzw. ausgelegte Unterlagen:

Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017 sowie der gebilligte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2016/2017 inklusive des Konzernlageberichts sind als Anlagen beigefügt. Diese Unterlagen, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen auch zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Gesellschaft aus. Jeder Aktionär erhält auf Verlangen unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.

Adresse für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge:

Folgende Adresse steht für eventuelle Gegenanträge und Wahlvorschläge zur Verfügung: A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien

Organisatorische Hinweise:

Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die Gesellschaft zu senden, um die Beantwortung der Fragen in der Hauptversammlung zu erleichtern. Wir bitten Sie, die Fragen direkt an den Vorstand unter der Adresse der Gesellschaft (A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG, Zweigniederlassung Wien, Wienerbergstraße 51, 4. OG, A-1120 Wien) zu richten.

 

Wien, im Mai 2018

A-HEAT Allied Heat Exchange Technology AG

Der Vorstand

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