IDEA AG – Hauptversammlung 2018

IDEA AG

München

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2018

Wir laden hiermit die Aktionäre der Gesellschaft zu der am 26. Juni 2018, um 12:00 Uhr, in den Räumen der Kanzlei GLNS Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB, Karolinen Karree, Karlstraße 10, D-80333 München, Deutschland, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft ein.

I.
Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 (1. April 2017 – 31. Dezember 2017)

Die genannten Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der IDEA AG, c/o Acconsis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Schloßschmidstraße 5, 80639 München, Deutschland, zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden auf Anfrage unverzüglich kostenfrei an die Aktionäre versandt. Ferner werden die vorstehend genannten Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und dort auch näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Daher ist zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss der Hauptversammlung zu fassen.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der IDEA AG aus dem abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr 2017 in Höhe von EUR 785.143,00 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,21 je dividendenberechtigter Stammaktie auf das
dividendenberechtigte Grundkapital (143.626 Stammaktien), das sind:
EUR 173.787,46
Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,21 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie der
Serie A auf das dividendenberechtigte Grundkapital (19.920 Vorzugsaktien der Serie A),
das sind:

EUR

24.103,20

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,21 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie der
Serie B auf das dividendenberechtigte Grundkapital (50.358 Vorzugsaktien der Serie B),
das sind:

EUR

60.933,18

Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,21 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie der
Serie C auf das dividendenberechtigte Grundkapital (57.354 Vorzugsaktien der Serie C),
das sind:

EUR

69.398,34

Ausschüttung einer Dividende von EUR 9,03 je dividendenberechtigter Vorzugsaktie der
Serie D auf das dividendenberechtigte Grundkapital (50.182 Vorzugsaktien der Serie D),
das sind:

EUR

453.143,46

Gewinnvortrag: EUR 3.777,36
Bilanzgewinn: EUR 785.143,00

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die 1.200 eigenen Aktien, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses durch den Vorstand unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt sind. Die Zahl der für das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr 2017 dividendenberechtigten Stückaktien kann sich bis zur Hauptversammlung verändern. Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten Dividendensätzen unterbreiten.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, das heißt am 29. Juni 2018, fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Rumpfgeschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im Rumpfgeschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum zu entlasten.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im Rumpfgeschäftsjahr 2017 für diesen Zeitraum zu entlasten.

5.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung – § 18 Abs. 4 (Die Hauptversammlung – Ort und Einberufung)

Es ist beabsichtigt, die Bestellung von Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung zu erleichtern. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 18 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

㤠18
Ort und Einberufung

(…)

(4)

Das Stimmrecht kann durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für die Erteilung der Vollmacht, ihren Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft genügt die Textform (einschließlich E-Mail).“

6.

Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Gemäß §§ 96 Abs. 1 letzte Alternative, 101 Abs. 1 Satz 1 AktG, § 12 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden.

Derzeit sind drei Aufsichtsratsmitglieder im Amt. Sie wurden bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats gewählt. Ihre Amtszeit endet daher mit Ablauf der Hauptversammlung, zu der hiermit eingeladen wird.

Die Wahl der neuen Mitglieder des Aufsichtsrats soll bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 beschließt (voraussichtlich die ordentliche Hauptversammlung im Jahr 2019), erfolgen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor,

a)

Herrn Dr. Graham Joseph Blaker, unabhängiger Aufsichtsrat und Unternehmensberater, wohnhaft in Bucks, Großbritannien,

b)

Herrn John Mayo, Geschäftsführer von Targeted Delivery Technologies Holdings Limited, Valletta, Malta, wohnhaft in London, Großbritannien, und

c)

Herrn George Iliffe, Investmentberater, wohnhaft in London, Großbritannien,

mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Juni 2018 bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 beschließt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen.

Es ist beabsichtigt, die Wahl im Wege der Einzelwahl durchzuführen. Für den Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat beabsichtigt Herr Dr. Graham Joseph Blaker, erneut für den Vorsitz im Aufsichtsrat zu kandidieren. Herr Dr. Graham Joseph Blaker, Herr John Mayo und Herr George Iliffe haben bereits im Vorfeld erklärt, dass sie jeweils für den Fall ihrer Wahl in den Aufsichtsrat die Wahl annehmen werden.

7.

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung – § 16 (Vergütung des Aufsichtsrats)

Es ist beabsichtigt, ein aktualisiertes Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats einzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, § 16 der Satzung der Gesellschaft wie folgt neu zu fassen:

§ 16
Vergütung des Aufsichtsrats
(1)

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats erhält eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 17.500,00 brutto.

(2)

Anstelle der in Abs. 1 genannten Vergütung erhält der Vorsitzende des Aufsichtsrats eine feste jährliche Vergütung in Höhe von EUR 35.000,00 brutto.

(3)

Die Vergütung ist quartalsweise in vier gleichen Raten jeweils nachträglich binnen eines Monats nach Ablauf des jeweiligen Kalendervierteljahres zahlbar.

(4)

Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat nicht während eines vollen Geschäftsjahres angehören oder den Vorsitz des Aufsichtsrats nicht während eines vollen Geschäftsjahres innegehabt haben, erhalten für jedes angefangene Kalendervierteljahr ihrer Tätigkeit die Vergütung zeitanteilig.

(5)

Die Vergütungsregelung nach den Abs. 1 bis 4 soll ab 1. Januar 2018 gelten.“

8.

Beschlussfassung über die Zustimmung zur Vergütung des Aufsichtsrats

Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben in der Vergangenheit eine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten, die stets jeweils in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben der Aufsichtsratsmitglieder und zur Lage der Gesellschaft stand. Es ist beabsichtigt, die dem Aufsichtsrat in der Vergangenheit gewährte Vergütung zu bestätigen und – soweit erforderlich – zu genehmigen. Aus diesem Grund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Vergangenheit gewährten (Brutto-)Vergütungen

für das Geschäftsjahr 2000/2001 in Höhe von DM 10.000 per annum an einfache Mitglieder des Aufsichtsrats und an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats in Höhe von DM 20.000 per annum;

für die Geschäftsjahre 2001/2002 und 2002/2003 in Höhe von EUR 7.500 per annum an einfache Mitglieder des Aufsichtsrats und an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats in Höhe von EUR 15.000 per annum;

für die Geschäftsjahre 2003/2004 bis 2006/2007 in Höhe von EUR 15.000 per annum an einfache Mitglieder des Aufsichtsrats und an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats in Höhe von EUR 30.000 per annum;

für die Geschäftsjahre 2007/2008 bis 2010/2011 in Höhe von EUR 26.000 per annum an Herrn Dr. Duncan Pass als einfaches Mitglied des Aufsichtsrats; sowie

für die Geschäftsjahre 2007/2008 bis einschließlich des Rumpfgeschäftsjahres 2017 in Höhe von EUR 51.207,04 per annum an Herrn Dr. Joseph Graham Blaker als Vorsitzender des Aufsichtsrats,

werden hiermit genehmigt. Ansprüche gegen die Gesellschaft auf Zahlung oder Nachzahlung von Vergütungen werden durch diesen Beschluss nicht begründet oder anerkannt.

II.
Freiwillige Hinweise
zur Vertretung

Ein Aktionär, der nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnimmt, kann sich nach Maßgabe des § 18 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft vertreten lassen.

 

München, im Mai 2018

IDEA AG

Der Vorstand

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