Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
Hamburg
– ISIN DE000HLAG475 –
– Wertpapierkennnummer HLAG47 –
Einladung zur Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre hiermit zu der
am 10. Juli 2018
um 10.30 Uhr
im Hotel Grand Elysée Hamburg,
Rothenbaumchaussee 10, 20148 Hamburg,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung
der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
ein.
I. Tagesordnung und Beschlussvorschläge
1. |
Vorlagen an die Hauptversammlung gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes Der Vorstand macht gemäß § 176 Abs. 1 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) der Hauptversammlung die folgenden Unterlagen zugänglich:
Sämtliche vorgenannten Unterlagen sind über die Internetadresse
zugänglich und liegen während der Hauptversammlung zur Einsichtnahme aus. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß § 172 AktG am 28. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss ist mit seiner Billigung durch den Aufsichtsrat festgestellt. Eine Feststellung des Jahresabschlusses oder eine Billigung des Konzernabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 AktG ist somit nicht erforderlich. Die Vorlagen zu Tagesordnungspunkt 1 sind vielmehr der Hauptversammlung zugänglich zu machen und sollen dieser erläutert werden, ohne dass es (abgesehen von der Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 2) nach dem Aktiengesetz einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf. |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 522.369.447,05 EUR wie folgt zu verwenden:
Der Anspruch auf Auszahlung der Dividende ist gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, mithin am 13. Juli 2018, fällig. Der Gewinnvorschlag berücksichtigt, dass die Gesellschaft derzeit keine eigenen Aktien hält, die gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt wären. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
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5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 sowie des Prüfers für eine prüferische Durchsicht des verkürzten Abschlusses und des Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2018 und eine etwaige prüferische Durchsicht zusätzlicher unterjähriger Finanzinformationen Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf eine entsprechende Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses, vor zu beschließen: Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird bestellt
Sowohl die Empfehlung des Prüfungs- und Finanzausschusses an den Aufsichtsrat als auch der Vorschlag des Aufsichtsrats sind frei von einer ungebührlichen Einflussnahme durch Dritte. Auch bestanden keine Regelungen, die die Auswahlmöglichkeiten im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers oder einer bestimmten Prüfungsgesellschaft für die Durchführung der Abschlussprüfung beschränkt hätten. Der Aufsichtsrat hat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags die vom Deutschen Corporate Governance Kodex vorgesehene Erklärung der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zu deren Unabhängigkeit eingeholt. |
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6. |
Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds Der Aufsichtsrat der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft setzt sich nach § 96 Abs. 1 und 2, § 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG in Verbindung mit § 9.1 der Satzung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft in ihrer zum Zeitpunkt der Einberufung geltenden Fassung aus je acht Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen. Seine Exzellenz Herr Dr. Nabeel M. Al-Amudi, Transportminister des Königreichs Saudi-Arabien, wohnhaft in Riad, Saudi-Arabien, hat sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ablauf des 30. November 2017 niedergelegt. Das Amtsgericht Hamburg hat Herrn Turqi Abdulrahman A. Alnowaiser mit Wirkung ab dem 23. Februar 2018 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Die gerichtliche Bestellung erfolgte gemäß § 104 Abs. 2 Satz 1 und 2 AktG. Das Amt von Herrn Alnowaiser als Aufsichtsratsmitglied endet, sobald der Mangel behoben ist, spätestens mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft, auf der durch Wahl der Aktionäre ein Ersatzmitglied bestimmt werden kann, mithin mit der anstehenden ordentlichen Hauptversammlung am 10. Juli 2018. Der Aufsichtsrat schlägt daher, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, vor,
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2021 beschließt, als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen. Der Wahlvorschlag beruht auf der Grundlage der befolgten Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und berücksichtigt folglich die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele zu seiner Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil und das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat. Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 124 Abs. 2 Satz 2 AktG: Im Aufsichtsrat müssen bei seiner gegenwärtigen Größe (16 Mitglieder) mindestens fünf Sitze von Frauen und fünf Sitze von Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG (das heißt Zusammensetzung des Aufsichtsrats zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern) zu erfüllen. Derzeit gehören dem Aufsichtsrat (16 Mitglieder) auf der Seite der Anteilseignervertreter sieben Männer und eine Frau und auf der Seite der Arbeitnehmervertreter vier Frauen und vier Männer an. Der Gesamterfüllung wurde nicht nach § 96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen. Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG sowie gemäß Ziffer 5.4.1 Abs. 5 bis 8 des Deutschen Corporate Governance Kodex: Herr Alnowaiser ist nicht Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten. Herr Alnowaiser ist Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien der folgenden Wirtschaftsunternehmen:
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats bestehen über die nachfolgend genannten Beziehungen hinaus keine für die Wahlentscheidung der Hauptversammlung maßgebenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zwischen Herrn Alnowaiser und den Gesellschaften des Hapag-Lloyd Konzerns, den Organen der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft oder einem direkt oder indirekt mit mehr als 10 % der stimmberechtigten Aktien, das heißt wesentlich an der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär:
Weitere Informationen zu Herrn Alnowaiser sind im Anschluss an die Tagesordnung abgedruckt. |
Angaben über den unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten Herrn Alnowaiser
Turqi Abdulrahman A. Alnowaiser
Riad, Saudi-Arabien
Geboren am 10. Februar 1977
Beruflicher Werdegang:
Seit 2016 Leiter Internationale Investitionen, Public Investment Fund des Königreichs Saudi-Arabien, Riad, Saudi-Arabien
2015 – 2016 Senior Berater, Public Investment Fund des Königreichs Saudi-Arabien, Riad, Saudi-Arabien
2014 – 2015 Leiter Asset Management, Saudi Fransi Capital
2013 – 2014 Stellv. Leiter Asset Management, Saudi Fransi Capital
2011 – 2013 Leiter Produktentwicklung, Saudi Fransi Capital
2008 – 2011 Senior Associate, Morgan Stanley
2007 – 2008 Investments Fond Spezialist, Capital Market Authority
2004 – 2007 Senior Kreditanalyst, Saudi Industrial Development Fund
Ausbildung:
2001 – 2003 MBA, University of San Francisco
1995 – 1999 BA, International Business, King Saud University
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien
Noon Investment Company W.L.L. (Noon), Manama, Bahrain
Saudi Information Technology Company Ltd. (SITCO), Riad, Saudi-Arabien
Wesentliche Tätigkeiten neben dem Aufsichtsratsamt:
Keine
II. Weitere Angaben und Hinweise zur Hauptversammlung
1. |
Voraussetzungen für die Teilnahme und die Ausübung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind gemäß § 15 Abs. 3 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitig, das heißt
bei der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse Hapag-Lloyd AG
angemeldet haben. Für die Fristwahrung ist jeweils der Zugang der Anmeldung maßgeblich. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nach § 67 Abs. 2 Satz 1 des Aktiengesetzes (AktG) als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Das Teilnahme- und Stimmrecht setzt demgemäß auch voraus, dass eine Eintragung als Aktionär im Aktienregister noch am Tag der Hauptversammlung besteht. Hinsichtlich der Anzahl der einem Teilnahmeberechtigten in der Hauptversammlung zustehenden Stimmrechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgeblich. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden allerdings in der Zeit von Mittwoch, den 4. Juli 2018, bis zum Tag der Hauptversammlung, also bis zum 10. Juli 2018 (je einschließlich), keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen. Deshalb entspricht der Eintragungsstand des Aktienregisters am Tag der Hauptversammlung dem Stand nach der letzten Umschreibung am Dienstag, den 3. Juli 2018 (sogenannter Technical Record Date). Kreditinstitute, die den Kreditinstituten nach § 135 Abs. 8 AktG gleichgestellten Aktionärsvereinigungen und Personen sowie die den Kreditinstituten nach § 135 Abs. 10 in Verbindung mit § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Institute und Unternehmen dürfen das Stimmrecht für Namensaktien, die ihnen nicht gehören, als deren Inhaber sie aber im Aktienregister eingetragen sind, nur aufgrund einer Ermächtigung ausüben. Einzelheiten zu dieser Ermächtigung finden sich in § 135 AktG. |
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2. |
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
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3. |
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG
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4. |
Hauptversammlungsunterlagen, Internetseite mit den Informationen nach § 124a AktG Der Inhalt der Einberufung, eine Erläuterung, warum zu Tagesordnungspunkt 1 kein Beschluss gefasst werden soll, die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, die Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung sowie etwaige Tagesordnungsergänzungsverlangen im Sinne des § 122 Abs. 2 AktG sind über die Internetadresse
zugänglich. Die Einberufung mit der vollständigen Tagesordnung und den Beschlussvorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat wurde am 29. Mai 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemacht. |
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5. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Die Gesamtzahl der ausgegebenen Aktien, die sämtlich mit jeweils einem Stimmrecht versehen sind, beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 175.760.293. |
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6. |
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre Die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Eintrittskarte) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Als Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union unterliegt die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft primär den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Für die Verarbeitung ist die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft die verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 (1) c) Datenschutz-Grundverordnung. Die Dienstleister der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft, die zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft. Die personenbezogenen Daten zu Ihrer Person werden nur so lange gespeichert, wie dies im Hinblick auf die Durchführung und Dokumentation der Hauptversammlung erforderlich ist bzw. soweit die Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft aufgrund von gesetzlichen Vorgaben berechtigt bzw. verpflichtet ist, personenbezogene Daten zu Ihrer Person zu speichern. Sie haben ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung. Diese Rechte können Sie gegenüber der Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: Hapag-Lloyd AG Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 Datenschutz-Grundverordnung zu. Zuständig für die Hapag-Lloyd AG ist die Aufsichtsbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg, Tel.: +49 (0)40 42854-4040, E-Mail:
Sie erreichen den betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter: Hapag-Lloyd AG Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Hapag-Lloyd AG unter
zu finden. |
Hamburg, im Mai 2018
Hapag-Lloyd Aktiengesellschaft
Der Vorstand