Kunstanstalten May Aktiengesellschaft – Hauptversammlung 2018

Kunstanstalten May Aktiengesellschaft i.L.

Aschaffenburg

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am

Dienstag, dem 17. Juli 2018, 16 Uhr,
in der Weichertstraße 20 in Aschaffenburg

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis 8. Februar 2017 und des Berichtes des Aufsichtsrates

2.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Aus den anderen Gewinnrücklagen wurde im Rahmen der Bilanzaufstellung zum 8.2.2017 eine Entnahme von EUR 2.462,94 zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages vorgenommen.

Aufsichtsrat und Abwickler schlagen vor, keine Dividende zu zahlen und den Bilanzgewinn von EUR 0,00 auf neue Rechnung vorzutragen.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Rumpfgeschäftsjahr 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

4.

Feststellung der Liquidationseröffnungsbilanz und des Erläuterungsberichtes zum 9. Februar 2017

5.

Feststellung des Jahresabschlusses für den Liquidationszeitraum vom 9. Februar bis 31. Dezember 2017

6.

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn von EUR 271.718,86 auf neue Rechnung vorzutragen.

7.

Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers und des Aufsichtsrates für den Liquidationszeitraum vom 9. Februar bis 31. Dezember 2017

Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu erteilen.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienbuch eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung hat beim Abwickler, am Sitz der Gesellschaft, Weichertstraße 20, 63741 Aschaffenburg, bis spätestens am 12. Juli 2018 schriftlich zu erfolgen. Eine elektronische Anmeldung oder eine Anmeldung durch Fax ist nicht mehr möglich.

Für Vollmachten ist die schriftliche Form erforderlich und genügend; sie verbleiben in Verwahrung der Gesellschaft.

 

Aschaffenburg, im Mai 2018

Der Abwickler

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