Brainloop AGMünchenWir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaftzu der amDienstag, den 24. Juli 2018
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017, des Lageberichts des Vorstands für die Brainloop AG, des gebilligten Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 und des Berichts des Aufsichtsrats |
2. |
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresüberschuss in Höhe von EUR 1.408.128,10 auf neue Rechnung vorzutragen. |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen. |
5. |
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018 Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zu bestellen. |
Unterlagen für die Hauptversammlung
Folgende Unterlagen können von der Einberufung der Hauptversammlung an zu den üblichen Geschäftszeiten in den Geschäftsräumen (Vorstandssekretariat) der Brainloop AG, Franziskanerstraße 14, 81669 München, eingesehen werden.
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festgestellter Jahresabschluss der Brainloop AG zum 31. Dezember 2017, einschließlich des Lageberichts des Vorstands, nebst dem Prüfungsbericht der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vom 16. März 2018 |
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gebilligter Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 nebst dem Prüfungsbericht der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, vom 16. März 2018 |
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Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 |
Die Unterlagen werden auch in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind gemäß § 16 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Stimmrechtsvertretung
In der Hauptversammlung kann ein Aktionär gemäß § 18 Abs. 2 der Satzung durch einen Bevollmächtigten vertreten werden. Die Bevollmächtigung muss schriftlich erfolgen, sofern das Gesetz keine Erleichterung vorsieht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Brainloop AG |
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nach ihrem Eingang einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den nach § 125 Abs. 1 bis 3 Berechtigten zugänglich gemacht, sofern sie der Gesellschaft bis spätestens 14 Tage vor der Versammlung zugegangen sind (wobei der Tag der Versammlung und der des Zugangs nicht mitzurechnen sind).
München, Juni 2018
Brainloop AG
Der Vorstand
Thomas Deutschmann Dr. Eike Schmidt