APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft
Hohenstein
Sehr geehrte Aktionäre,
wir laden Sie ein zur ordentlichen Hauptversammlung der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 27.02.2019, um 13:00 Uhr in den Geschäftsräumen der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft in 99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1, Kulturraum
Kontaktdaten der Gesellschaft:
APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft
99755 Hohenstein OT Schiedungen, Hagental 1
Telefonnummer 0049 (0)36337 41490
Faxnummer 0049 (0)36337 414930
E-Mail: apex-ag@t-online.de
I. Tagesordnung
TOP 1: |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2017/2018 samt Lagebericht sowie des Berichtes des Aufsichtsrates 2017/2018 |
TOP 2: |
Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2017/2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss 2017/2018 der APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 67.760,47 EUR in Höhe von 1,00 EUR Dividende/Aktie auszuschütten, den darüber hinaus gehenden Anteil in Höhe von 25.148,47 EUR in andere Gewinnrücklagen einzustellen. |
TOP 3: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. |
TOP 4: |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2017/2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. |
TOP 5: |
Wahl des Aufsichtsrates Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließen wird. Der gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus sechs Personen bestehende Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 4 Abs. 1 DrittelbG aus vier von der Hauptversammlung und aus zwei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammen. Eine Wiederwahl ist gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft möglich. Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrates die bisherigen Mitglieder Katharina Polster, Jurist, Braustraße 7, 01796 Pirna für eine Amtsperiode gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft zu wählen. Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen sollen als Einzelwahlen durchgeführt werden. Als Arbeitnehmervertreter wurden bereits gewählt: Mike Sachse, Traktorist, Hintergasse 28, 99755 Hohenstein OT Limlingerode |
TOP 6: |
Verschiedenes |
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre gem. § 13 der Satzung berechtigt, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis zum Ablauf des 22.02.2019 bei der Gesellschaft angemeldet haben.
Teilnahmeberechtigte Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Die für die Beschlussfassungen notwendigen Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstandes für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen ab sofort in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsichtnahme der Aktionäre aus und werden auf Verlangen jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos in Abschrift überlassen.
APEX-Bäuerliche Aktiengesellschaft
Der Aufsichtsrat
Der Vorstand