Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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vPE WertpapierhandelsBank AG München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bezugsangebot | 30.01.2019 |
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Dieses Bezugsangebot richtet sich ausschließlich an bestehende Aktionäre der vPE WertpapierhandelsBank AG
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Kontoinhaber: | Small & Mid Cap Investmentbank AG |
bei: | Bankhaus Gebr. Martin AG |
Verwendungszweck: | „Kapitalerhöhung vPE WertpapierhandelsBank AG 01-2019″ |
Konto-Nr.: | 52387 |
BLZ: | 61030000 |
IBAN: | DE43 6103 0000 0000 0523 87 |
BIC: | MARBDE6G |
Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der vorgenannten Stelle. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.
Als Bezugsrechtsnachweis gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens zum Ablauf der Bezugsfrist am 14. Februar 2019 (12:00 Uhr) auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 6041 der Bankhaus Gebr. Martin AG zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem oben genannten Konto der Small & Mid Cap Investmentbank AG bei der Bankhaus Gebr. Martin AG gutgeschrieben ist.
Bezugsverhältnis
Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 7:1 können Aktionäre für sieben (7) alte Aktien eine (1) Neue Aktie (ISIN DE0006911605) zum Bezugspreis beziehen. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung im Handelsregister und den weiteren im Abschnitt „Wichtige Hinweise“ dargestellten Bedingungen.
Soweit das im Rahmen dieser Barkapitalerhöhung festgelegte Bezugsverhältnis dazu führt, dass rechnerische Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Spitzenbeträge keinen Anspruch auf Lieferung von Neuen Aktien oder Barausgleich. Es ist nur der Bezug von jeweils einer Neuen Aktie oder einem Vielfachen davon möglich.
Bezugsrechte
Die Clearstream Banking AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, bucht die Bezugsrechte am 31. Januar 2019 mit Record Tag 30. Januar 2019 bei den betreffenden depotführenden Kreditinstituten ein. Diese werden die Bezugsrechte, die auf die alten Aktien der vPE WertpapierhandelsBank AG (ISIN DE0006911605) entfallen, am gleichen Tag den Depots der Aktionäre gutschreiben. Vom 29. Januar 2019 an (ex Tag) sind die Bezugsrechte (ISIN DE000A2NBPJ4 / WKN A2N BPJ) von den Aktienbeständen im Umfang des gemäß Bezugsangebot bestehenden Bezugsrechts abgetrennt, und die bestehenden Aktien werden „ex Bezugsrecht“ notiert.
Kein Bezugsrechtshandel
Ein Antrag auf Handel der Bezugsrechte an einer Wertpapierbörse wird weder von der vPE WertpapierhandelsBank AG noch von der Small & Mid Cap Investmentbank AG gestellt. Ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte findet nicht statt. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch nach den Bestimmungen des deutschen Rechts übertragbar. Allerdings werden weder die Small & Mid Cap Investmentbank AG noch die vPE WertpapierhandelsBank AG den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen wertlos.
Verwertung nicht bezogener Neuer Aktien (Privatplatzierung)
Nicht von den Aktionären aufgrund des Bezugsrechts innerhalb der Bezugsfrist bezogene Neue Aktien können ausgewählten Anlegern vom Vorstand, auch parallel zum Bezugsaufruf, gegebenenfalls unter Einschaltung von einem oder mehreren Kreditinstituten beziehungsweise Finanzdienstleistungsinstituten im Rahmen einer Privatplatzierung (nicht öffentliches Angebot) zu dem festgesetzten Bezugspreis von EUR 7,00 je Neuer Aktie zur Zeichnung und Übernahme angeboten werden.
Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien
Die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister wird voraussichtlich bis zum 04. März 2019 erfolgen.
Die Neuen Aktien werden in einer oder mehreren Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zur Girosammelverwahrung hinterlegt werden. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihres jeweiligen Anteils ist satzungsmäßig ausgeschlossen. Es wird davon ausgegangen, dass die in Zusammenhang mit dem Angebot erworbenen Neuen Aktien voraussichtlich ab dem 08. März 2019 an die Aktionäre geliefert werden.
Provisionen
Für den Bezug von Neuen Aktien wird von den Depotbanken gegenüber den ihr Bezugsrecht ausübenden Aktionären in der Regel die bankübliche Provision berechnet. Aktionären wird empfohlen, sich wegen der Einzelheiten vorab bei ihrer Depotbank zu erkundigen. Kosten, die die Depotbanken den Aktionären in Rechnung stellen, werden weder von der Gesellschaft noch von der Small & Mid Cap Investmentbank AG erstattet.
Börsenhandel der Neuen Aktien
Die Einbeziehung sämtlicher Neuen Aktien der Gesellschaft in das Börsensegment m:access an der Börse München wird voraussichtlich am 27. Februar 2019 beantragt und voraussichtlich am oder um den 28. Februar 2019 erfolgen, vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister.
Veröffentlichung des Wertpapierinformationsblatts (WIB)
Das Wertpapierinformationsblatt wurde am 28. Januar 2019 auf der Website der Gesellschaft unter
www.vpeag.de (→ Investor Relations → Presse)
veröffentlicht.
Die Ergebnisse der Barkapitalerhöhung werden voraussichtlich am 20. Februar 2019 auf der Website der Gesellschaft unter
www.vpeag.de (→ Investor Relations → Presse)
bekannt gemacht.
Wichtige Hinweise
Aktionären wird empfohlen, vor der Entscheidung über die Ausübung des Bezugsrechts das Wertpapierinformationsblatt der Gesellschaft vom 28. Januar 2019 aufmerksam zu lesen und insbesondere die im Abschnitt „Mit dem Wertpapier und dem Emittenten verbundene Risiken“ des Wertpapierinformationsblatts beschriebenen Risiken bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.
Der Beschluss über die Barkapitalerhöhung wird ungültig, wenn die Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung ins Handelsregister nicht spätestens bis zum 31. März 2019 erfolgt ist.
Die Gesellschaft behält sich vor, das Bezugsangebot bei Vorliegen bestimmter Umstände, wozu insbesondere auch eine Kündigung des Übernahmevertrages durch die Small & Mid Cap Investmentbank AG gehört, jederzeit, auch noch nach Ablauf der Bezugsfrist und bis zur Lieferung der Neuen Aktien, abzubrechen. Ein Abbruch gilt auch hinsichtlich bereits ausgeübter Bezugsrechte. Ein Widerruf nach Einbeziehung der Neuen Aktien in den Freiverkehr, Börsensegment m:access, der Börse München ist nicht möglich. Die Small & Mid Cap Investmentbank AG ist berechtigt, den Übernahmevertrag jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung des Übernahmevertrags und des Abbruchs des Bezugsangebots vor Eintragung der Durchführung der Barkapitalerhöhung in das Handelsregister entfällt das Bezugsrecht der Aktionäre. Anleger, die die Bezugsrechte entgeltlich erworben haben, würden in diesem Fall den vollständigen Verlust ihrer Anlage erleiden.
Im Falle der Beendigung des Vertrages vor Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und wirksamer Rücknahme der Handelsregisteranmeldung entfällt das Bezugsangebot und bereits erteilte Bezugserklärungen für Neue Aktien werden unwirksam. In einem solchem Fall werden die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge den Aktionären zurückerstattet. Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig durch Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.
Verkaufsbeschränkungen
Die Neuen Aktien werden nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten.
Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird nach den maßgeblichen aktienrechtlichen Bestimmungen in Verbindung mit der Satzung der Gesellschaft im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Aktien noch für die Bezugsrechte noch für das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland noch eine gegebenenfalls den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland unterfallende öffentliche Werbung für das Bezugsangebot.
Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Wiedergabe des Bezugsangebots oder einer Zusammenfassung oder einer sonstigen Beschreibung der in dem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot durch Dritte weder unmittelbar noch mittelbar im bzw. in das Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder weitergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Die Gesellschaft übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder Weitergabe des Bezugsangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften vereinbar ist.
Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren.
Ein öffentliches Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Kanada und Australien, findet nicht statt. Die Neuen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, registriert. Die Neuen Aktien dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch ausgeübt, verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer auf Grund einer Ausnahme von den Registrierungserfordernissen des Securities Act und der Wertpapiergesetze der jeweiligen Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika.
München, im Januar 2019
vPE WertpapierhandelsBank AG
Der Vorstand