SGAG Systemhaus Gesundheit AG – Außerordentliche Hauptversammlung

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
SGAG Systemhaus Gesundheit AG
Hamburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Außerordentliche Hauptversammlung 13.02.2019

SGAG Systemhaus Gesundheit AG

Hamburg

An die Aktionäre
der
SGAG Systemhaus Gesundheit AG

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir laden Sie als unsere/n Aktionär/in zu der am

Dienstag, den 19. März 2019, um 10:00 Uhr

in den Räumen der HUTH DIETRICH HAHN Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Neuer Jungfernstieg 17, 20354 Hamburg, stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung
der SGAG Systemhaus Gesundheit Aktiengesellschaft

ein.

Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt auf der Grundlage des Verlangens gemäß §122 Abs. 1 AktG von Aktionären, deren Anteile zusammen den 20. Teil des Grundkapitals der Gesellschaft überschreiten. Darüber hinaus hat das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Niehaus sein Amt mit Wirkung zum Beginn der außerordentlichen Hauptversammlung niedergelegt.

Etwaige Anträge nach den §§ 122 Abs. 2, 126, 127 AktG übersenden Sie bitte der Gesellschaft unter der Anschrift Borgfelder Straße 36, 20537 Hamburg, per Post oder per Telefax, 040 68 94 20-309. Etwaige Anträge zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese spätestens 2 Wochen vor dem Tage der Hauptversammlung am 19.03.2019 der Gesellschaft übersandt wurden. Für ein Verlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG muss der Zugang bei der Gesellschaft 24 Tage vor der Hauptversammlung, also am 24.02.2019 erfolgen.

Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte der Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

 

Hamburg, 11.02.2019

Holger Gnekow
Vorstand SGAG

 

Anlage

zur Einladung vom 11. Februar 2019

zur
außerordentlichen Hauptversammlung am 19.März 2019

der
SGAG Systemhaus Gesundheit AG

Tagesordnung

1.

Abberufung des durch die Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrates Jürgen Struck mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung

2.

Neuwahlen zum Aufsichtsrat

Die Aufsichtsratsmitglieder werden von den Aktionären ohne Bindung an einen Wahlvorschlag nach dem Aktiengesetz gewählt.

TAGS:
Comments are closed.