Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Oberstdorfer Bergbahn AG Oberstdorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 15.02.2019 |
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Oberstdorfer Bergbahn AktiengesellschaftOberstorfISIN DE000A2AA444Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. März 2019Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der amMittwoch, den 27. März 2019, 10:00 Uhr,im Oberstdorf Haus, Kleiner Saal „Breitachklamm“,
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nebst Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017/18 mit dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/18 |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe 503.069,54 EUR wie folgt zu verwenden:
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/18 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/18 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und entsprechende Satzungsänderung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln und entsprechende Satzungsänderungen zu beschließen: Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
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6. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital I) Mit dem vorgeschlagenen genehmigten Kapital soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die Eigenkapitalausstattung der Oberstdorfer Bergbahn Aktiengesellschaft im Hinblick auf die für die nächsten Jahre verfolgten Investitionen, u.a. die Erneuerung der Söllereckbahn, anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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7. |
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und Satzungsänderung (Genehmigtes Kapital II) Mit dem vorgeschlagenen genehmigten Kapital II, das durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln weiterhin möglich ist, soll die Gesellschaft in die Lage versetzt werden, die Eigenkapitalausstattung der Oberstdorfer Bergbahn Aktiengesellschaft im Hinblick auf die für die nächsten Jahre verfolgten Investitionen, u.a. die Erneuerung der Söllereckbahn, anzupassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:
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8. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/19 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Kanzlei asr GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018/19 zu wählen. Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Bezugsrechtsausschluss in Tagesordnungspunkt 6 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 6 die Schaffung eines genehmigten Kapitals in der gesetzlich zulässigen Höhe von 50 % des Grundkapitals vor. Bei der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2019 I haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Damit soll die Abwicklung einer Aktienausgabe mit Bezugsrecht der Aktionäre erleichtert werden. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge dagegen erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe. Daher hält der Vorstand die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtausschluss in diesem Falle für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen. Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Bezugsrechtsausschluss in Tagesordnungspunkt 7 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 7 die Schaffung eines weiteren genehmigten Kapitals in der gesetzlich zulässigen Höhe von 50 % des Grundkapitals vor, resultierend aus der Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln. Bei der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2019 II haben die Aktionäre der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht. Der Vorstand soll jedoch ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Damit soll die Abwicklung einer Aktienausgabe mit Bezugsrecht der Aktionäre erleichtert werden. Spitzenbeträge können sich aus dem jeweiligen Emissionsvolumen und der Darstellung eines praktikablen Bezugsverhältnisses ergeben. Der Wert von Spitzenbeträgen je Aktionär ist in der Regel gering, der Aufwand für die Ausgabe von Aktien ohne einen Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge dagegen erheblich höher. Der Ausschluss dient daher der Praktikabilität und der erleichterten Durchführung einer Aktienausgabe. Daher hält der Vorstand die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtausschluss in diesem Falle für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen. |
Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Nicht-börsennotierte Gesellschaften im Sinne des § 121 Abs. 3 AktG i.V.m. § 3 Abs. 2 AktG sind in der Einberufung lediglich zur Angabe von Firma und Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung und der Tagesordnung sowie der untenstehenden Adressen verpflichtet.
Soweit es sich daher nicht um Pflichtangaben handelt, erfolgen nachfolgende Hinweise freiwillig, um unseren Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu erleichtern.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach § 14 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und die sich bis spätestens am sechsten Tag vor der Hauptversammlung, also bis spätestens Mittwoch, den 20. März 2019, bei unserer Gesellschaft unter folgender Adresse angemeldet haben:
Oberstdorfer Bergbahn AG
Kornau-Wanne 7
87561 Oberstdorf
Telefax 08322 9875 50
E-Mail hv@der-familienberg.de
Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform.
Anträge von Aktionären
Anträge (einschließlich Gegenanträge), Wahlvorschläge und Anfragen im Sinne von §§ 126, 127 AktG sind an die folgende Adresse zu richten:
Oberstdorfer Bergbahn AG
Kornau-Wanne 7
87561 Oberstdorf
Telefax 08322 9875 50
E-Mail hv@der-familienberg.de
Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht zugänglich gemacht.
Rechtzeitig innerhalb der Frist des § 126 Abs. 1 AktG unter vorstehender Adresse eingegangene ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetadresse
www.ok-bergbahnen.com
unter Menü – Unternehmen – Aktionärsinfo der Oberstdorfer Bergbahn AG zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.
Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen der festgestellte Jahresabschluss samt Lagebericht und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2017/18 sowie die aktuelle Satzung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt.
Europaweit gelten ab dem 25. Mai 2018 neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz Ihrer Daten und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. In unseren erweiterten Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre übersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Die neuen Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetadresse
www.ok-bergbahnen.com
Oberstdorf, im Februar 2019
Oberstdorfer Bergbahn AG
Der Vorstand