Mologen AG – Mitteilung gem. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Mologen AG
Berlin
Gesellschaftsbekanntmachungen Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter Gewährung des Bezugsrechts 18.03.2019

Mologen AG

Berlin

ISIN DE000A2LQ900
WKN A2LQ90

Mitteilung gem. § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ankündigung der Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital unter
Gewährung des Bezugsrechts)

Der Vorstand der Mologen AG hat am 13. März 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tage eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre unter Ausnutzung des gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestehenden genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2018) beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird von EUR 10.061.102,00 um bis zu EUR 2.012.220,00 auf bis zu EUR 12.073.322,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 2.012.220 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Mologen AG von jeweils EUR 1,00 gegen Bareinlage erhöht. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2018 dividendenberechtigt. Die Kapitalerhöhung ist noch nicht durchgeführt.

 

Berlin, im März 2019

Mologen AG

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