PRO MEDISOFT Software Systeme für das Gesundheitswesen AG – Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
PRO MEDISOFT Software Systeme für das Gesundheitswesen Aktiengesellschaft
Mannheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG 22.03.2019

PRO MEDISOFT Software Systeme für das Gesundheitswesen AG

Mannheim

Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die nachfolgend genannten Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16.10.2018 erhoben hat:

1. TOP 5: Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2017
2. TOP 9: Absetzung dieses TOPs (Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen das Vorstandsmitglied Manfred Seibold) von der Tagesordnung
3. TOP 10: Absetzung dieses TOPs (Ersatzansprüche gegen Aufsichtsratsmitglieder) von der Tagesordnung
4. TOP 12: Absetzung dieses TOPs (Bestellung eines besonderen Vertreters) von der Tagesordnung
5. TOP 13: Absetzung dieses TOPs (Bestellung von Herrn Klaus Maier zum besonderen Vertreter) von der Tagesordnung
6. TOP 14: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2012
7. TOP 15: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2013
8. TOP 16: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2014
9. TOP 17: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2015
10. TOP 18: Absetzung dieses TOPs (Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016) von der Tagesordnung

Ferner hat der Aktionär eine Leistungsklage gegen die Gesellschaft erhoben, wonach die Gesellschaft einen Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für die Geschäftsjahre 2012 bis 2017 fassen soll, der jeweils die Zahlung eines Betrags von € 32.400,00 an die Aktionäre umfasst.

Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim, 23. Zivilkammer, unter dem Aktenzeichen 23 O 77/18 AktG anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

 

Mannheim, im März 2019

PRO MEDISOFT Software Systeme für das Gesundheitswesen AG

Der Vorstand

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