Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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PRO MEDISOFT Software Systeme für das Gesundheitswesen Aktiengesellschaft Mannheim |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Bekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG | 22.03.2019 |
PRO MEDISOFT Software Systeme für das Gesundheitswesen AGMannheimBekanntmachung gemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktGGemäß § 246 Abs. 4 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass ein Aktionär Anfechtungsklage (§ 246 AktG) gegen die nachfolgend genannten Beschlüsse der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16.10.2018 erhoben hat:
Ferner hat der Aktionär eine Leistungsklage gegen die Gesellschaft erhoben, wonach die Gesellschaft einen Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns für die Geschäftsjahre 2012 bis 2017 fassen soll, der jeweils die Zahlung eines Betrags von € 32.400,00 an die Aktionäre umfasst. Die Klage ist vor dem Landgericht Mannheim, 23. Zivilkammer, unter dem Aktenzeichen 23 O 77/18 AktG anhängig. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.
Mannheim, im März 2019 PRO MEDISOFT Software Systeme für das Gesundheitswesen AG Der Vorstand |