Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Mr. Wash Autoservice AG Essen |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung | 27.03.2019 |
Mr. Wash Autoservice AGEssenWERTPAPIER-KENN-NR.: A2E 417
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1. |
BERICHTERSTATTUNG ÜBER DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses einschließlich Anhang und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 am 07.03.2019 gebilligt, der damit festgestellt ist. Einer Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedarf es daher nicht. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich Anhang und Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrates und der Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns sind den Aktionärinnen und Aktionären zugänglich zu machen und sind, vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre ausgelegt und zusätzlich unter der Internet-Adresse
abrufbar. Diese Dokumente liegen während der Hauptversammlung im Versammlungssaal zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre aus. |
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2. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2018 in Höhe von EUR 17.375.379,30 wie folgt zu verwenden:
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3. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DES VORSTANDES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
BESCHLUSSFASSUNG ÜBER DIE ENTLASTUNG DER MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
NEUWAHL EINES MITGLIEDS DES AUFSICHTSRATS Aus persönlichen Gründen hat Frau Beate Enning erklärt, ihr Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates der Mr. Wash Autoservice AG vorzeitig, mit Ablauf der Hauptversammlung vom 24. Mai 2019, niederzulegen. Diese schriftliche Erklärung hat sie fristgerecht anlässlich der Aufsichtsratssitzung vom 07. März 2019 dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats übergeben. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG zusammen. Gemäß § 9 der Satzung der Mr. Wash AG besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, von denen die Hauptversammlung zwei Mitglieder zu wählen hat. Aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens von Frau Beate Enning ist für einen dieser Sitze eine neue Wahl durchzuführen. Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 der Satzung ist die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds für die restliche Amtsdauer eines ausgeschiedenen Mitglieds des Aufsichtsrats zulässig. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt vor,
gemäß § 9 Abs. 2, S. 2 der Satzung für die restliche Amtsdauer des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds, das heißt, für die Zeit vom 25. Mai 2019 bis zum Ende der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt, das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Frau Julia Kollmann gehört keinen anderen, gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien anderer Wirtschaftsunternehmen an. |
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6. |
WAHL DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Raab-Raab GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Melanchthonstr. 5, 47805 Krefeld, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. |
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, Nachweis des Anteilsbesitzes
1. |
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionärinnen und Aktionäre berechtigt, die vom Beginn des 6. Tages vor der Hauptversammlung der Gesellschaft im Aktienregister eingetragen worden sind. Der Tag der Hauptversammlung sowie der letzte Tag der Eintragung im Aktienregister sind für die Berechnung dieser Frist nicht mitzurechnen; d.h. die Eintragung muss bis spätestens Freitag, den 17. Mai 2019, im Aktienregister der Gesellschaft erfolgt sein. Des Weiteren können an der Hauptversammlung der Gesellschaft nur die Aktionärinnen und Aktionäre teilnehmen, die sich ordnungsgemäß spätestens bis zum Freitag, den 17. Mai 2019, 24.00 Uhr, unter der in der Einberufung nachfolgend hierfür mitgeteilten Anschrift in deutscher oder in englischer Sprache in Textform (§ 126 b BGB) bei der Gesellschaft angemeldet haben. |
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2. |
Die Mitteilung über die Teilnahme an der Hauptversammlung gemäß vorstehender Ziffer 1. muss bei der Gesellschaft in Textform (§ 126 b BGB) spätestens bis zum
unter der folgenden Adresse zugehen: Mr. Wash Autoservice AG oder per Telefax; 0201-22088040 oder per E-Mail: hauptversammlung@mrwash.de |
Allgemeine Hinweise
Anträge gemäß § 126 AktG zu einem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung sind mit Begründung bis spätestens 09. Mai 2019, 24:00 Uhr, ausschließlich an den Vorstand der Mr. Wash Autoservice AG zu richten, und zwar entweder per Post an die folgende Anschrift:
Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand/HV 2019
Postfach 10 25 03
45025 Essen
oder per Telefax: 0201 -22088040
oder per E-Mail: hauptversammlung@mrwash.de
Alle nach Maßgabe des § 126 AktG zugänglich zu machenden Anträge werden mit dem Namen der Aktionärin oder des Aktionärs und der Begründung sowie mit einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten zugänglich gemacht. Begründungen brauchen gemäß § 126 Abs. 2 Satz 2 AktG nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5000 Zeichen betragen.
Essen, im März 2019
Mr. Wash Autoservice AG
Der Vorstand