Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft
Bad Endorf
Gesellschaftsbekanntmachungen Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung 28.03.2019

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

Bad Endorf

(ehemals Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft)

ISIN: DE0006216609

Bekanntmachung über die Umstellung der Verbriefung des Grundkapitals auf Globalverbriefung und Girosammelverwahrung als alleinige Verwahrmöglichkeit
sowie
Zweite Aufforderung zur Einreichung der unrichtig gewordenen effektiven Aktienurkunden und Androhung der Kraftloserklärung

Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 5. Juli 2001 die Umstellung des Grundkapitals auf Stückaktien sowie die Umstellung des Grundkapitals und anderer DM-Beträge in der Satzung von DM auf EURO beschlossen. Die Umstellung auf EURO wurde am 23. August 2001 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Des Weiteren hat die Hauptversammlung der Gesellschaft vom 18. Juni 2003 die Änderung der Firma in

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

beschlossen. Die Änderung der Firma wurde am 24. Juli 2003 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.

Durch die Änderung der Firma, die Umstellung von Nennbetragsaktien in Stückaktien sowie die Umstellung von DM in Euro ist der Inhalt der Aktienurkunden unserer Gesellschaft, die über DM 50,00 (entsprechend einer Stückaktie) lauten, unrichtig geworden.

Der Vorstand hat am 13. September 2018 auf Grundlage von § 6 Abs. 1 der Satzung beschlossen, dass sämtliche Anteile am Grundkapital der Gesellschaft in einer bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegten Sammelurkunde verbrieft und sämtliche noch an Aktionäre ausgegebenen effektiven Aktienurkunden, die noch auf „Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft“ lauten, für kraftlos erklärt werden sollen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dem am 1. Oktober 2018 zugestimmt. Im Hinblick auf den Ausschluss des Anspruchs der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils in § 6 Abs. 3 der Satzung werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben.

Das Grundkapital wird nunmehr in vollem Umfang durch eine Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurde. Die Aktionäre der Gesellschaft werden an dem bei der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien an der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft entsprechend ihres Anteils als Miteigentümer durch entsprechende Depotgutschrift beteiligt.

Aufgrund der genannten Änderungen richten wir hiermit an unsere Aktionäre die

zweite Aufforderung,

in der Zeit

vom 28. Februar 2019 bis zum 29. Mai 2019 (einschließlich)

sämtliche auf Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft lautende Aktienurkunden mit DM-Nennbeträgen nebst Gewinnanteils- und Erneuerungsschein

bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, c/o dwp bank, Deutsche WertpapierService Bank AG, Wildunger Straße 14, 60487 Frankfurt am Main, Abt.: VPEME

mit dem Betreff „Gesundheitswelt Chiemgau“ einzureichen.

Die Aktionäre, die Aktien selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der oben genannten Frist bei einem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die DZ BANK AG, einzureichen und ihre Depotnummer und das depotführende Kreditinstitut zur Übertragung der Stückaktien anzugeben. Aktionäre, die Aktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, durch ihre Depotbank ihre Aktien bei der Umtauschstelle einzureichen. Die weiteren Schritte werden dann von dem Kreditinstitut veranlasst. Von Aktionären, deren Aktien von einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen.

Anstelle der eingereichten Aktienurkunden erhalten die Aktionäre, nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden, entsprechend ihrer bisherigen Beteiligung an den Aktien der Gesellschaft Miteigentum am Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft bei der Clearstream Banking AG. Die entsprechende Depotgutschrift wird den Aktionären über die DZ BANK AG bei ihrer Depotbank verschafft.

Für die Aktionäre wird die Umstellung auf Girosammelverwahrung kostenfrei durchgeführt. Kosten, die bei der Eröffnung und Führung des zwingend notwendigen Wertpapierdepots anfallen können, sind von den einreichenden Aktionären selbst zu tragen.

Die Aktien unserer Gesellschaft werden im Freiverkehr der Börse München gehandelt und zukünftig ausschließlich im Girosammelweg lieferbar sein. Anstelle der eingereichten Aktienurkunden werden keine neuen effektiven Aktienurkunden der Gesellschaft ausgegeben.

Auf „Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft“ lautende effektive und damit unrichtige Aktienurkunden der Gesellschaft, die trotz dreimaliger Veröffentlichung dieser Aufforderung nicht bis zum 29. Mai 2019 (einschließlich) eingereicht worden sind, werden einschließlich Gewinnanteils- und Erneuerungsscheinen mit Genehmigung des Amtsgerichts Traunstein – Handelsregister HRB 543 Fall 49 – vom 28. Januar 2019 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger für kraftlos erklärt (§ 73 AktG).

Auch nach der Kraftloserklärung können unrichtig gewordene Aktienurkunden der Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft ehem. Jod-Thermalbad Endorf Aktiengesellschaft über die jeweilige Depotbank bei der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, zur Erlangung von Miteigentumsanteilen an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien der Gesellschaft bis auf weiteres eingereicht werden. Die entsprechenden Miteigentumsanteile an der Globalurkunde in Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG sind in einem treuhänderischen Depot der Gesellschaft verbucht und verfügbar.

 

Bad Endorf, im März 2019

Gesundheitswelt Chiemgau Aktiengesellschaft

Der Vorstand

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