Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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LTA Technologie AG Wiesbaden |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung | 28.03.2019 |
LTA Technologie AGWiesbadenEinladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlungam Samstag, den 27. April 2019, 11.00 Uhr,imSAALBAU Titusforum
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstands |
2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 |
3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 |
4. |
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019 |
5. |
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats |
6. |
Beschlussfassung über die Anpassung des Geschäftsjahres an das Kalender- und Steuerjahr |
7. |
Neuwahl des Aufsichtsrates |
8. |
Sonstiges / Aussprache |
II: AUSGESTALTUNG MIT BESCHLUSSFORMULIERUNGEN
Zu TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses über das abgelaufene Geschäftsjahr 2017/2018 mit dem Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstands.
Zu TOP 2:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018
Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. |
Zu TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018
Die Verwaltung schlägt vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017/2018 Entlastung zu erteilen. |
Zu TOP 4:
Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018/2019
Erläuterung: Die LTA Technologie AG erfüllt derzeit die Voraussetzung einer kleinen Aktiengesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Eine Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses besteht damit nicht.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, auf die Wahl eines Abschlussprüfers zu verzichten. |
Zu TOP 5
Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrats
Erläuterung: Laut Satzung (§ 12) erhält der Aufsichtsrat eine Vergütung für seine Tätigkeit, deren Höhe der Hauptversammlung, die auf das betreffende Geschäftsjahr folgt, vom Vorstand vorgeschlagen werden muss. In Fortführung der Regelungen der vergangenen Jahre und in Anbetracht des Verlaufs des Geschäftsjahres und der Situation der Gesellschaft schlägt der Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat vor:
Der Aufsichtsrat erhält für das Geschäftsjahr 2017/2018 keine Vergütung. |
Zu TOP 6
Beschlussfassung über die Anpassung des Geschäftsjahres an das Kalender- und Steuerjahr
Erläuterung: Das Geschäftsjahr der LTA beginnt 01. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres (§ 3 der Satzung). Damit ist es sowohl außerhalb des üblichen Kalenderjahres- und Quartalsrhythmus, als auch außerhalb des Steuerjahres. Dies führt regelmäßig zu Missverständnissen, Verzögerungen und Mehrarbeiten im Rechnungswesen, bei Steuerklärungen und der Jahresabschlusserstellung. Daher soll das Geschäftsjahr wie bei den meisten Unternehmen dem Kalenderjahr angepasst werden. Dies führt dazu, dass auf das gerade laufende Geschäftsjahr 2018/2019, das am 31. August 2019 endet, ein sogenanntes Rumpfgeschäftsjahr folgt, welches am 01. September 2019 beginnt und am 31. Dezember 2019 endet. Danach beginnen dann alle Geschäftsjahre zum 01. Januar und enden am 31. Dezember des gleichen Jahres.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Beschluss zu fassen:
Auf das Geschäftsjahr, welches am 31. August 2019 endet, folgt ein viermonatiges Rumpfgeschäftsjahr 2019. Es beginnt am 01. September und endet am 31. Dezember 2019. Darauf folgend beginnen alle weiteren Geschäftsjahre am 01. Januar eines Jahres und enden am 31. Dezember des gleichen Jahres. Das Geschäftsjahr ist mithin das Kalenderjahr. |
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§ 3 der Satzung der Gesellschaft erhält die folgende Fassung: |
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„§ 3 Geschäftsjahr |
Zu TOP 7:
Neuwahl des Aufsichtsrates
Erläuterung: Da die Amtszeit des derzeitigen Aufsichtsrates bis zur Beendigung jener Hauptversammlung läuft, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt (§ 9 der Satzung) ist der Aufsichtsrat neu zu wählen.
Die Mitglieder des bisherigen Aufsichtsrates haben sich geschlossen bereiterklärt, wieder für die neue Amtszeit zu kandidieren und zur Verfügung zu stehen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Personen in den Aufsichtsrat zu wählen. In alphabetischer Reihenfolge:
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Die Hauptversammlung ist an den Wahlvorschlag nicht gebunden.
Die Amtszeit des neuen Aufsichtsrats läuft bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem gewählt wird, nicht mitgerechnet. (§ 9 der Satzung)
Zu TOP 8
Sonstiges / Aussprache
III. TEILNAHMEBEDINGUNGEN:
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung bei der Gesellschaft im Aktionärsbuch eingetragen sind. Anmeldungen sowie Vollmacht- und Weisungserteilung zur Hauptversammlung können online (https://cl3.online-daten-service.de/lta-online), per Fax an 06421/5808252 an die Aktionärsbetreuung, per E-Mail-Anhang an: hilgenberg@lta-technologie.de oder auf dem Postweg erfolgen.
Sollten Sie eine dritte Person bevollmächtigten, genügt es, das Original der bevollmächtigten Person mitzugeben. Sie erleichtern uns aber die Vorbereitung und effiziente Abwicklung der Versammlung, wenn Sie die Vollmacht und Weisungen vorab der Aktionärsbetreuung zukommen lassen! Denken Sie bitte daran, dass Sie sich an der Zugangskontrolle zur Versammlung mit einem Personalausweis / Reisepass legitimieren müssen. Dasselbe gilt für die von Ihnen bevollmächtigte Person.
IV. ERGÄNZUNGSANTRÄGE
Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit nach § 122 Abs. 2 AktG, von Aktionären, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen.
Gegenanträge von Aktionären sind bis 24 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung an die folgende Anschrift zu richten:
LTA Technologie AG, Aktionärsbetreuung | oder |
Ockershäuser Allee 51 | per E-Mail: hilgenberg@lta-technologie.de |
35037 Marburg | per Fax: 06421 / 58 08 252 |
Rechtzeitig eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden den Aktionären per E-Mail bzw. Briefpost zugänglich gemacht.
V. ANTRÄGE UND WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG
Gegenanträge mit Begründung gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß § 126 Abs. 1 AktG oder Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind bis 14 Tage vor dem Tage der Hauptversammlung an die folgende Anschrift zu richten:
LTA Technologie AG, Aktionärsbetreuung | oder |
Ockershäuser Allee 51 | per E-Mail: hilgenberg@lta-technologie.de |
35037 Marburg | per Fax: 06421 / 58 08 252 |
Rechtzeitig eingegangene, ordnungsgemäße Gegenanträge werden den Aktionären per E-Mail bzw. Briefpost zugänglich gemacht.
Wiesbaden, 26.03.2019
LTA Technologie AG
Der Vorstand