AGRAVIS Raiffeisen AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
AGRAVIS RAIFFEISEN AG
Hannover und Münster
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 05.04.2019

AGRAVIS Raiffeisen AG

Münster und Hannover

Einladung

Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Donnerstag, 9. Mai 2019, 10.00 Uhr,

in 31515 Wunstorf-Kolenfeld, Am Mittellandkanal 2,

stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

Tagesordnung

1.

Eröffnung und Begrüßung durch Herrn Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender des Aufsichtsrates

2.

Grußwort

3.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2018, der Lageberichte zum Jahresabschluss und zum Konzernabschluss, des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2018 sowie Bericht über die geschäftliche Entwicklung im Geschäftsjahr 2018 und in den ersten Monaten des Geschäftsjahres 2019 und Aussprache zu den Berichten

4.

Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2018

Nach Vornahme der Abschreibungen auf das Anlagevermögen, der Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Umlaufvermögen sowie der Bildung der notwendigen Rückstellungen verbleibt ein Jahresüberschuss in Höhe von 8.742.655,96 Euro.

Für das Geschäftsjahr 2018 ergibt sich unter Einbeziehung der Zuweisung in die gesetzlichen Rücklagen in Höhe von 438.000,00 Euro sowie der Berücksichtigung des Gewinnvortrages aus 2017 in Höhe von 64.907,40 Euro ein Bilanzgewinn von 8.369.563,36 Euro.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, diesen Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende
in Höhe von 1,02 Euro je Stückaktie
(bei 8.028.772 Stückaktien ohne eigene Aktien)
8.189.347,44 Euro
Zuweisung in andere Gewinnrücklagen 0,00 Euro
Vortrag auf neue Rechnung 180.215,92 Euro
5.

Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes Entlastung zu erteilen.

6.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

7.

Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die

Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München,

zu wählen.

8.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG, § 7 Abs. 1 Satz 2 MitbestG i. V. m. § 14 der Satzung aus je zehn Vertretern der Aktionäre und der Arbeitnehmer zusammen.

Das Amt der nachfolgenden Aufsichtsratsmitglieder endet mit Ablauf der diesjährigen Hauptversammlung:

Axel Lohse, Stade

Günter Lonnemann, Ankum

Susanne Schulze Bockeloh, Münster

Der Aufsichtsrat schlägt in Abstimmung mit dem Beirat der Hauptversammlung vor, für die kommende Amtszeit folgende Personen als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat zu wählen:

Axel Lohse, Stade, in seinem Amt als Vorstandsmitglied der RAISA eG (Wiederwahl)

Günter Lonnemann, Ankum, in seinem Amt als Geschäftsführer Raiffeisenagrar, Zweigbetrieb der VR-Bank eG Osnabrücker Nordland (Wiederwahl)

Susanne Schulze Bockeloh, Münster, Landwirtin (Wiederwahl)

Weiterhin schlägt der Aufsichtsrat vor, für folgende Aufsichtsratsmitglieder folgende an das jeweilige Mandat gebundene Ersatzmitglieder zu wählen:

Folkert Groeneveld, Dassel, in seinem Amt als Vorstandsmitglied der VR-Bank in Südniedersachsen eG
für Axel Lohse

Hermann Jakobs, Geeste-Osterbrock, in seinem Amt als geschäftsleitendes Vorstandsmitglied der Raiffeisen Mittelems eG
für Günter Lonnemann

Johannes Schulze Höping, Senden, Landwirt
für Susanne Schulze Bockeloh

Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

9.

Wahlen zum Beirat

Kandidaten für die Zuwahl bzw. die Wiederwahl in den Beirat werden gemäß § 19 Abs. (1) der Satzung von den Aktionären unter Berücksichtigung regionaler Gesichtspunkte vorgeschlagen und von der Hauptversammlung gewählt.

Das Amt der nachfolgenden Beiratsmitglieder endet mit Beendigung der diesjährigen Hauptversammlung:

Friedrich Becker, Werl-Budberg

Dr. Henning Behrens, Wildeshausen

Maik Bilke, Kemberg

Ronald Buchholz, Beiersdorf-Freudenberg

Paul Graé, Spelle

Folkert Groeneveld, Dassel

Christoph Heer, Lügde

Jan-Gerd Hoegen, Bad Bentheim

Hugo Lohmann, Hude

Bernhard Mährlein, Dinklage

Hermann Mammen, Wiefelstede

Andreas Pape, Gnarrenburg

Bernward Resing, Lüdinghausen

Hermann Schmidt, Bippen

Joachim Schoth, Eickeloh

Kai Schubert, Trittau

Manfred Tannen, Esens

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, folgende Personen für die kommende Amtszeit in den Beirat zu wählen:

Theo Averbeck, Cloppenburg, in seinem Amt als geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Raiffeisen-Warengenossenschaft Vechta-Dinklage eG

Friedrich Becker, Werl-Budberg, Landwirt (Wiederwahl)

Dr. Henning Behrens, Wildeshausen, Landwirt (Wiederwahl)

Maik Bilke, Kemberg, Landwirt (Wiederwahl)

Ronald Buchholz, Beiersdorf-Freudenberg, Landwirt (Wiederwahl)

Folkert Groeneveld, Dassel, in seinem Amt als Vorstandsmitglied der VR-Bank in Südniedersachsen eG (Wiederwahl)

Christoph Heer, Lügde, Landwirt (Wiederwahl)

Jan-Gerd Hoegen, Bad Bentheim, in seinem Amt als hauptamtliches Vorstandsmitglied der Raiffeisen Obergrafschaft eG (Wiederwahl)

Hugo Lohmann, Hude, in seinem Amt als hauptamtliches Vorstandsmitglied der Raiffeisen Hunte-Weser eG (Wiederwahl)

Hermann Mammen, Wiefelstede, in seinem Amt als hauptamtliches Vorstandsmitglied der Raiffeisen Ammerland-OstFriesland eG (Wiederwahl)

Andreas Pape, Gnarrenburg, in seinem Amt als Vorstandsmitglied der RAISA eG (Wiederwahl)

Bernward Resing, Lüdinghausen, in seinem Amt als geschäftsleitendes Vorstandsmitglied der Raiffeisen Emscher-Lippe eG (Wiederwahl)

Hermann Schartmann, Beesten, in seinem Amt als geschäftsleitendes Vorstandsmitglied der Raiffeisen-Warengenossenschaft Emsland-Süd eG

Hermann Schmidt, Bippen, Landwirt (Wiederwahl)

Joachim Schoth, Eickeloh, Landwirt (Wiederwahl)

Kai Schubert, Trittau, in seinem Amt als Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln eG (Wiederwahl)

Manfred Tannen, Esens, Landwirt (Wiederwahl)

10.

Satzungsänderung – Änderung des § 3 Abs. (6) betreffend Schaffung von neuem genehmigten Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

§ 3 Abs. (6) der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 8. Mai 2021 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 12.000.000,00 € (in Worten: zwölf Millionen Euro) durch Ausgabe neuer vinkulierter Namensstückaktien gegen Geld- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis wie das Grundkapital erhöhen. Neue Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft und Mitarbeiter der Konzernunternehmen ausgegeben werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre für Aktien, die durch Ausübung dieser Ermächtigung entstehen, ist ausgeschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital zu ändern.

Bericht des Vorstands gemäß §§ 203 Abs. 2, 186 Abs. 4 AktG

Die Ermächtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung ist per 28. April 2019 abgelaufen. Deshalb wird vorgeschlagen, die Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals in § 3 Abs. (6) neu zu fassen.

Die bei vergangenen Beschlussfassungen dargestellten Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts bestehen nach wie vor: Die Gesellschaft arbeitet nach § 2 ihrer Satzung nach den Grundsätzen des genossenschaftlichen Förderauftrags im Dienst der Aktionäre. Dem von der Gesellschaft verfolgten Auftrag entspricht umgekehrt die Verpflichtung der Aktionäre, die Gesellschaft in der Erfüllung dieser Aufgabe zu unterstützen.

Die Gesellschaft betreibt in der Rechtsform der AG als Gegenstand ihres Unternehmens eine genossenschaftliche Warenzentrale. Damit unterscheidet sich die genossenschaftlich strukturierte Gesellschaft, in welcher Aktionäre regelmäßig Kunden und Lieferanten der Gesellschaft sind, wesentlich von den meisten anderen Aktiengesellschaften.

Die besondere Pflege geschäftlicher Beziehungen der Gesellschaft zu den sie im Wesentlichen tragenden Aktionären erfordert in Verbindung mit dem anhaltenden Strukturwandel bei den Aktionären und der sie tragenden Landwirtschaft individuelle Regelungen zur Bemessung der jeweiligen Beteiligungsquote bestehender Aktionäre.

Die Gesellschaft soll in die Lage versetzt werden, auf die Veränderungen durch den Strukturwandel der Aktionäre und die Veränderungen auf den Agrarmärkten flexibel eingehen zu können. Hierzu kann zur Stärkung und Vertiefung der Zusammenarbeit mit eventuellen neuen Marktpartnern im Einzelfall auch der Erwerb von Beteiligungen notwendig werden. Solche potenziellen Partner sind häufig nicht an der Veräußerung gegen Geld interessiert, sondern streben mit wechselseitigen Beteiligungen eine dauerhafte Kooperationsplattform an. Die Übernahme der einen oder anderen Beteiligung setzt deshalb die schnelle und jederzeitige Verfügbarkeit von Aktien als Gegenleistung voraus.

Darüber hinaus soll es den Mitarbeitern des AGRAVIS-Konzerns auch zukünftig ermöglicht werden, Aktien zu zeichnen. Das erhöht die Identifikation unserer Mitarbeiter mit dem Unternehmen, bietet einen besonderen Leistungsanreiz und fördert eine langfristige Bindung von Mitarbeitern, deren erhoffte positive Auswirkung auf das Unternehmen allen Aktionären zugutekommt.

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auch deshalb zulässig, weil er geeignet und erforderlich ist, um das mit der Kapitalerhöhung verfolgte Ziel zu erreichen: Sie dient letztlich der Schaffung einer ausgewogenen Beteiligungsstruktur und erfolgt nur unter strikter Einhaltung der Satzungsvorgaben zur Zusammensetzung des Aktionärskreises. Danach ist vorgeschrieben, dass die genossenschaftlichen Aktionäre mehr als 60 % des stimmberechtigten Grundkapitals halten.

11.

Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Genussrechten mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung folgende Beschlussfassung vor:

Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum Ablauf des 8. Mai 2024 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals auf den Inhaber und/oder den Namen lautende Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu 100 Mio. € (in Worten: einhundert Millionen Euro) mit einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren zu begeben.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Recht der Aktionäre zum Bezug der Genussrechte auszuschließen.

Die weitere Ausgestaltung der Genussrechte (insbesondere Zinssatz und Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Stückelung und Laufzeit) sind durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen.

Bericht des Vorstands gemäß §§ 221 Abs. 1 und 3, 186 Abs. 4 AktG

Die Gesellschaft arbeitet nach den Grundsätzen des genossenschaftlichen Förderungsauftrages im Dienste der Aktionäre. Verpflichtende Leitlinie der Geschäftspolitik der Gesellschaft ist die wirtschaftliche Förderung der Aktionäre. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer genossenschaftlichen Warenzentrale. Satzungsgemäß werden dabei Geschäfte mit Aktionären wie auch mit anderen Kunden abgewickelt. Die Satzung enthält Vorgaben zur Zusammensetzung des Aktionärskreises. Danach ist vorgeschrieben, dass die genossenschaftlichen Aktionäre mehr als 60 % des stimmberechtigten Grundkapitals halten.

Die Gesellschaft hat im Hinblick auf das von ihr betriebene Geschäft ein besonderes Interesse daran, ihre derzeitigen und zukünftigen Lieferanten und Abnehmer an die Gesellschaft zu binden. Dies ist in der Vergangenheit regelmäßig durch Gewährung aktienrechtlicher Beteiligungen im Rahmen von Kapitalerhöhungen erfolgt.

Gleichzeitig ist es indes auch im Hinblick auf die strukturellen Vorgaben der Satzung sowie zur Möglichkeit der Wahrung der Beteiligungsquoten der derzeitigen Aktionäre wichtig, für die Zukunft fortgesetzt die Option zu eröffnen, Lieferanten, Kunden und Andere in besonderem Maße an die Gesellschaft zu binden, ohne dass diese in jedem Fall Aktien an der Gesellschaft erwerben und es zu einer Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse kommt. Hierdurch werden auch die Stimmgewichte der derzeitigen Aktionäre gewahrt, deren Bezugsrecht ggf. ausgeschlossen werden soll.

Darüber hinaus soll die Gesellschaft mit der Schaffung neuen genehmigten Genussrechtskapitals in die Lage versetzt werden, eine besondere Art der Finanzierung ergänzend zu einer herkömmlichen Kreditfinanzierung bzw. einer Finanzierung durch Aktienkapital zu nutzen. Auf diese Weise soll es der Gesellschaft ermöglicht werden, ihre Finanzierung insgesamt flexibel zu gestalten und Konditionenvorteile zu nutzen.

Zur Vermeidung eines hohen Verwaltungsaufwands bei der Finanzierung der Gesellschaft könnten Genussrechte gegebenenfalls in großen Stückelungen an eine überschaubare Anzahl von Zeichnern ausgegeben werden. Dabei könnte eine Prospektpflicht vermieden werden, um die mit der Erstellung eines Prospekts verbundenen Kosten und zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Andererseits könnten aber auch auf der Grundlage eines Prospekts Genussrechte an eine Vielzahl von Aktionären und weiteren Interessenten ausgegeben werden, die abhängig von Liquiditäts- und Finanzierungsmöglichkeiten beabsichtigen, sich jenseits aktienrechtlicher Beteiligungen an die Gesellschaft zu binden.

Insgesamt wird die Gesellschaft dadurch in die Lage versetzt, flexibel und ggf. kurzfristig erforderliche Finanzierungen zu realisieren bzw. Finanzierungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung aktueller Marktgegebenheiten zu nutzen.

Insgesamt bietet also die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss die Möglichkeit einer Bindung von Kunden und Lieferanten an die Gesellschaft unter Beibehaltung einer vorhandenen Beteiligungsstruktur sowie eine kurzfristig realisierbare Option zur alternativen Finanzierung.

12.

Verschiedenes

 

Anmerkung:

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur die im Aktienregister unserer Gesellschaft eingetragenen Aktionäre berechtigt.

Maßgeblich sind die Eintragungen zum Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung.

Im Falle der Stellvertretung/Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts ist die Vorlage der schriftlichen Vollmacht spätestens bis zum Zeitpunkt der Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung bei unserer Gesellschaft erforderlich (§ 20 Abs. 4 der Satzung).

Erläuterungen zur Hauptversammlung sowie Einzelheiten und Formulare zur Vollmachts- und Weisungserteilung werden wir unseren Aktionären mit Zusendung der Einladung mitteilen.

Gegenanträge zu Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung können gerichtet werden an

AGRAVIS Raiffeisen AG
– Vorstand –
Industrieweg 110
48155 Münster

 

Münster/Hannover, im April 2019

AGRAVIS Raiffeisen AG

Der Vorstand

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