DEMA Deutsche Mikroapartment AG – Bekanntmachung gem. § 197 Satz 3 UmwG i. V. m. § 31 Abs. 3 AktG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
DEMA Deutsche Mikroapartment AG
Marburg
Gesellschaftsbekanntmachungen Bekanntmachung gem. § 197 Satz 3 UmwG i. V. m. § 31 Abs. 3 AktG 05.04.2019

DEMA Deutsche Mikroapartment AG

Marburg

Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger
gem. § 197 Satz 3 UmwG i. V. m. § 31 Abs. 3 AktG

Die DEMA Deutsche Mikroapartment AG, Marburg, ist durch Formwechsel der Sciolla Investment GmbH & Co. KG, Marburg, entstanden. Der Formwechsel ist am 21.03. 2019 in das Handelsregister des Amtsgerichts Marburg eingetragen worden. Die für den Formwechsel stimmenden Gesellschafter haben bei der Beschlussfassung über den Formwechsel am 28.01.2019 drei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre zum Aufsichtsrat gewählt, und zwar für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das am 31.03.2023 endende Geschäftsjahr beschließt.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 13 der Satzung aus drei Mitgliedern. Nach Ansicht des Vorstandes besteht der Aufsichtsrat der Deutsche Mikroapartment AG gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG ausschließlich aus Aufsichtsratsmitgliedern der Aktionäre, da die Gesellschaft weniger als 500 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Aufsichtsrat wird nur aus Mitliedern der Aktionäre zusammengesetzt, wenn nicht Antragsberechtigte nach § 98 Abs. 2 AktG innerhalb einer Frist von einem Monat nach dieser Bekanntmachung das nach § 98 Abs. 1 AktG zuständige Landgericht Marburg anrufen.

 

Marburg, den 22.03.2019

Der Vorstand

Matteo Sciolla

TAGS:
Comments are closed.