Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG – Gesellschaftsbekanntmachungen

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
München
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung – Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 UmwG 15.04.2019

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft

München

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung
(Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 3 S. 2 Hs. 1 UmwG)

Es ist beabsichtigt, die ludwigbeck.de GmbH mit Sitz in München als übertragende Gesellschaft im Wege der vereinfachten Konzernverschmelzung auf die Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG mit Sitz in München als übernehmende Gesellschaft zu verschmelzen.

Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der ludwigbeck.de GmbH in der Hand der übernehmenden Gesellschaft befindet, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft gem. § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, können bis zu einem Monat nach der Bekanntmachung dieses Hinweises, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft dieses Recht nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 S. 2 UmwG).

 

Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier AG

Der Vorstand

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