Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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HYPOPORT AG Berlin |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung | 17.04.2019 |
Hypoport AGBerlinInternational Securities Identification Number (ISIN): DE0005493365
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Wahlen zum Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Hypoport AG besteht gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung aus drei Personen, die von den Aktionären der Gesellschaft in der Hauptversammlung gewählt wurden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Herr Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder, ist verstorben, der Aufsichtsrat ist daher nicht mehr satzungsgemäß besetzt. Daher ist die Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Es wird vorgeschlagen,
mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Mai 2019 für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds, nämlich bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt, in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Weitere Angaben und Hinweise zu Herrn Martin Krebs: Persönliche Daten: Geburtsdatum: 31. März 1968 Geburtsort: Krefeld
Herr Martin Krebs erfüllt die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG an den Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung aufgrund seines Studiums der Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Finanzen und seiner jeweils langjährigen Tätigkeit als Vorstand bzw. Generalbevollmächtigter einer großen Bank, als Mitglied des Aufsichtsrats einer weiteren Bank sowie als Mitglied des Prüfungsausschusses einer weltbekannten Non-Profit-Organisation. Die Anforderung an den Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung erfüllt Herr Martin Krebs zudem aufgrund seiner langjährigen Beratungstätigkeit für eine weitere Bank und für ein Investmentbanking- und Wertpapierhandelsunternehmen. Herr Martin Krebs ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten noch Mitglied in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen. Es bestehen nach Kenntnis der Revenia keine maßgeblichen persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen gemäß Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex zwischen Herrn Martin Krebs und der Hypoport AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Hypoport AG oder einem wesentlich an der Hypoport AG beteiligten Aktionär anderseits. Der vorgeschlagene Kandidat ist nach Kenntnis der Revenia mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut und kann den mit dem Amt zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen. |
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Ergänzungsverlangens
Das Grundkapital der Hypoport AG in Höhe von EUR 6.493.376,00 ist im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt in 6.493.376 auf den Namen lautende Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung daher 6.493.376 Stück.
Aus eigenen Aktien steht der Hypoport AG kein Stimmrecht zu. Die Hypoport AG hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 243.640 eigene Stückaktien.
Berlin, im April 2019
Hypoport AG
Der Vorstand