Bayer Aktiengesellschaft
Leverkusen
– ISIN DE000BAY0017 –
Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Erwerb und Veräußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung vom 26. April 2019 hat den Vorstand ermächtigt, bis zum 25. April 2024 eigene Aktien mit einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben.
Die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien können auch unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre verwendet oder eingezogen werden.
Wegen der Einzelheiten wird auf den vollständigen Beschlusswortlaut, der unter Tagesordnungspunkt 5 der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am 26. April 2019 wiedergegeben ist und am 1. März 2019 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, verwiesen.
Leverkusen, den 29. April 2019
Bayer Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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