United Internet AG, Montabaur – Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (ISIN DE0005089031 / WKN 508903 – Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen)

United Internet AG

Montabaur

– ISIN DE0005089031 /​ WKN 508903 –

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG
(Beschlussfassung über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen, zum Ausschluss des Bezugsrechts und zur Schaffung eines bedingten Kapitals)

und

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
(Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien)

1.

Die ordentliche Hauptversammlung der United Internet AG, Montabaur, hat am 17. Mai 2023 beschlossen, die bestehende, am 20 Mai 2020 unter TOP 14 beschlossene Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen und das zugehörige Bedingte Kapital 2020 aufzuheben und ferner beschlossen, das Grundkapital um bis zu EUR 18.500.00,00 bedingt zu erhöhen. Die entsprechende Satzungsänderung ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Die bedingte Kapitalerhöhung erfolgt durch Ausgabe von bis zu 18.500.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien. Das bedingte Kapital dient ausschließlich der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 bis zum 31. August 2026 von der United Internet AG oder einem nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden. Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. Mai 2023 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 625.000.000,00 zu begeben und dabei in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Options- oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen: Bezugsrechtsausschluss für Spitzenbeträge, Bezugsrechtsausschluss nach §§ 221 Abs. 4, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG und Bezugsrechtsausschluss auf gegen Sachleistung ausgegebene Schuldverschreibungen.

Der Ermächtigungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Montabaur (HRB 5762) hinterlegt.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 10 der im Bundesanzeiger vom 6. April 2023 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung Bezug genommen.

2.

Die ordentliche Hauptversammlung der United Internet AG, Montabaur, hat am 17. Mai 2023 beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen und zurückerworbene eigene Aktien einzuziehen oder unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu verwenden. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Tagesordnungspunkt 11 der im Bundesanzeiger vom 06. April 2023 veröffentlichten Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung Bezug genommen.

 

Montabaur, im Mai 2023

United Internet AG

Der Vorstand

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