Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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novomind AG Hamburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung | 29.04.2019 |
novomind AGHamburgHinweis auf eine bevorstehende VerschmelzungEs ist beabsichtigt, die novomind iSHOP GmbH mit dem Sitz in Hamburg als übertragende Gesellschaft auf die novomind AG mit dem Sitz in Hamburg als übernehmende Gesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes zu verschmelzen. Da sich mehr als 9/10 des Stammkapitals der novomind iSHOP GmbH in der Hand der übernehmenden novomind AG befinden, ist ein Verschmelzungsbeschluss der übernehmenden Aktiengesellschaft gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre auf ihr Recht nach § 62 Abs. 2 UmwG hin. Danach gilt § 62 Abs. 1 UmwG nicht, wenn Aktionäre der übernehmenden Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals dieser Gesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die Satzung der Gesellschaft knüpft das Recht, die Einberufung der Hauptversammlung zu verlangen, nicht an den Besitz eines geringeren Teils am Grundkapital (vgl. § 62 Abs. 2 Satz 2 UmwG).
novomind AG mit dem Sitz in Hamburg Der Vorstand |