Württembergische Versicherung AG – Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft
Stuttgart
Gesellschaftsbekanntmachungen Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG – Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG 29.04.2019

Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft

Stuttgart

Hinweis auf eine bevorstehende Verschmelzung, § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG –
Bekanntmachung gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 UmwG geben wir bekannt, dass die Nord-Deutsche AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 721764, als übertragende Gesellschaft auf die Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 14327, als aufnehmende Gesellschaft entsprechend des Verschmelzungsvertrags vom 15.04.2019 verschmolzen werden soll.

Die Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft hält alle Geschäftsanteile an der Nord-Deutsche AG Versicherungs-Beteiligungsgesellschaft. Gem. § 62 Abs. 1 UmwG ist daher ein Verschmelzungsbeschluss der Hauptversammlung der Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft nicht erforderlich. Wir weisen unsere Aktionäre gem. § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. § 62 Abs. 3 Satz 3 UmwG darauf hin, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Württembergische Versicherung Aktiengesellschaft erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen können, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird ( § 62 Abs. 2 Satz 1 UmwG).

 

Stuttgart, im April 2019

Württembergische Versicherung AG

Der Vorstand

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