Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München München |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Dividende | 02.05.2019 |
Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in MünchenMünchen– ISIN DE0008430026 / WKN 843002 –DividendenbekanntmachungDie ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 30. April 2019 beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 1.383.230.912,25 € wie folgt zu verwenden:
Die Dividende wird ab dem 6. Mai 2019 grundsätzlich unter Abzug von 25 % Kapitalertragsteuer sowie von 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer wie folgt ausgezahlt:
Bei inländischen Aktionären wird die Auszahlung der Dividende ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer vorgenommen, wenn sie ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angeführte Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist. Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2023 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.
München, im April 2019 Der Vorstand |