Canify AG – Hinweiskanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG (Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen)

Canify AG

Herrsching a.Ammersee

Amtsgericht München, HRB 278584

Hinweiskanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 S. 3 AktG

 

Die ordentliche Hauptversammlung der Canify AG vom 8. November 2022 hat den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Oktober 2027 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Options- und/​oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 6.500.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Gläubigern bzw. Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- oder Optionsrechte auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von bis zu EUR 27.785,00 nach näherer Maßgabe der jeweiligen Wandel- oder Options-schuldverschreibung zu gewähren.

Auf dieser Grundlage hat der Vorstand am 25. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 25. Mai 2023 die Ausgabe der 9,00 % Wandelanleihe 2023 /​ 2026 im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 1.300.000,00 eingeteilt in bis zu 1.300 unter sich gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 („Schuldverschreibungen“ ISIN: DE000A351P12) beschlossen.

Die Wandelanleihe wurde nunmehr in Höhe von EUR 142.000,00 unter Ausgabe von 142 Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von EUR 1.000,00 ausgegeben.

Der Wortlaut des Beschlusses über die Ermächtigung und eine Erklärung über die Ausgabe der Teilschuldverschreibungen sind dem Handelsregister des Amtsgerichts München, HRB 278584, hinterlegt.

 

Herrsching a. Ammersee, im Juli 2023

 

Der Vorstand

Der Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats

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