Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal – Hauptversammlungen 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal
Markkleeberg
Gesellschaftsbekanntmachungen Einberufung der 28. Jahreshauptversammlung 08.05.2019

Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal

Markkleeberg

Einberufung der 28. Jahreshauptversammlung
der Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal

Einladung zur Jahreshauptversammlung

Am 12.06.2019 findet um 17.00 Uhr unsere 28. ordentliche Jahreshauptversammlung in der Gaststätte „Zur Linde“ in 04416 Markkleeberg OT Wachau Am Bach 2 statt, zu der wir unsere Aktionäre recht herzlich einladen.

Tagesordnung der Jahreshauptversammlung

1.

Vorlage des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichtes des Vorstandes und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

2.

Beschluss über Entlastung des Vorstandes

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

3.

Beschluss über Entlastung des Aufsichtsrates

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Wahl des Abschlussprüfers

Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 die Treuhand-Gesellschaft Dr. Steinebach & Kollegen GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Paulistraße 28, 02625 Bautzen zu bestellen.

Ein Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns entfällt, da dieser zum 31.12.2018 Null Euro beträgt.

Zur Teilnahme an der Jahreshauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragen sind.

Der Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018, der Lagebericht des Vorstandes und der Bericht des Aufsichtsrates können in den Geschäftsräumen der Landwirtschafts-Aktiengesellschaft Wachau- Störmthal eingesehen werden.

Gegenanträge von Aktionären sind binnen einer Woche, nach Bekanntmachung der Einberufung der Jahreshauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger, der Gesellschaft zu übersenden.

Dabei ist mitzuteilen, dass Sie einem Vorschlag des Vorstandes und/oder des Aufsichtsrates widersprechen und die anderen Aktionäre veranlassen wollen, für Ihren Vorschlag zu stimmen.

 

Markkleeberg, April 2019

– Der Aufsichtsrat –

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