Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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CHARTA Börse für Versicherungen Aktiengesellschaft Düsseldorf |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 13.05.2019 |
CHARTA Börse für Versicherungen AktiengesellschaftDüsseldorfEinladung zur ordentlichen Hauptversammlungam Donnerstag, den 13. Juni 2019, 10.00 Uhr
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1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018, der Stellungnahme des Vorstands sowie des Berichts des Aufsichtsrats |
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2. |
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzverlust zum 31.12.2018 von EUR 339.578,74 vollständig auf neue Rechnung vorzutragen (Verlustvortrag). |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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4. |
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen. |
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5. |
Vergütung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 gemäß § 11 der Satzung auf insgesamt EUR 20.000,00 festzusetzen. |
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6. |
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Trusted Advice AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen. |
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7. |
Beschlussfassung über Satzungsänderung betreffend die Kompetenz zur Wahl von Repräsentanten Die Satzung enthält unter Ziffer III. „Der Vorstand“ in § 5 Absatz 6 sowie unter Ziffer V. „Beiräte und Repräsentanten“ in § 12 sich widersprechende Vorschriften über die Benennung von Repräsentanten. So heißt es in § 5 Absatz 6 der Satzung:
In § 12 Absatz 4 der Satzung heißt es:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: § 5 Absatz 6 sowie § 12 Absatz 4 der Satzung werden wie folgt neu gefasst:
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8. |
Beschlussfassung über die Aufhebung des genehmigten Kapitals, die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals und die Änderung von § 4 Abs. 3 der Satzung Die Satzung der Gesellschaft enthält in § 4 Abs. 3 Vorschriften über ein genehmigtes Kapital. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Juni 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 208.130,00 (entspricht 50% des aktuellen Grundkapitals) gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen und mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das genehmigte Kapital besteht nach nicht erfolgter Ausnutzung weiterhin in Höhe von EUR 208.130,00. Die derzeit geltende Ermächtigung läuft am 27. Juni 2019 aus. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, zukünftig auch dann neue Kooperationspartner als Aktionäre aufzunehmen, wenn die Gesellschaft nicht über eigene Aktien zur Ausgabe an neue Kooperationspartner verfügt, soll der Vorstand ermächtigt werden, auch zukünftig das Grundkapital der Gesellschaft durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 8 gemäß §§ 203 Abs. 2 S. 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen unter Tagesordnungspunkt 8 vor, das nach nicht erfolgter Ausnutzung in Höhe von EUR 208.130,00 bestehende genehmigte Kapital, das am 27. Juni 2019 ausläuft, aufzuheben, durch ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von insgesamt bis zu insgesamt EUR 208.130,00 (entspricht 50% des aktuellen Grundkapitals) im Wege der Satzungsänderung zu ersetzen und den Vorstand zu ermächtigen, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Der Vorstand erstattet dazu gemäß §§ 203 Abs. 2 S. 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG einen schriftlichen Bericht, der nachfolgend vollständig bekannt gemacht wird.
Düsseldorf, den 08. Mai 2019
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Sonstige Informationen betreffend die Hauptversammlung
Der festgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018, die Stellungnahme des Vorstands, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018 sowie der Bericht des Vorstands zu den Gründen für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß §§ 203 Abs. 2 S. 2, 186 Abs. 4 S. 2 AktG können in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
CHARTA Börse für Versicherungen AG
Schirmerstraße 71
40211 Düsseldorf
eingesehen werden. Jedem Aktionär wird auf Verlangen unverzüglich eine Abschrift der Vorlagen erteilt.
Das Grundkapital der CHARTA Börse für Versicherungen AG ist auf 8.005 auf den Namen lautende Stückaktien aufgeteilt. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Von diesen Aktien hält die Gesellschaft einen Bestand von 425 Aktien (Stand: 08.05.2019); das Stimmrecht dieser Aktien ruht. Bei der Abstimmung über die Entlastung des Aufsichtsrates (TOP 4) ruht gemäß § 136 AktG das Stimmrecht von Horst Loy, Inhaber von 25 Aktien und Aufsichtsratsmitglied der Gesellschaft sowie das Stimmrecht der AHC Assekuranzmakler Hagemann und Charles GmbH, Inhaberin von 25 Aktien, deren Gesellschafter/Geschäftsführer das Aufsichtsratsmitglied Michael J. Charles ist.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts sind nach §§ 14 und 15 der Satzung alle Inhaber von vinkulierten Namensaktien, die im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, oder deren Bevollmächtigte berechtigt. Eine Hinterlegung der Aktien ist nicht erforderlich. Eine Vollmacht bzw. Untervollmacht muss in Textform vorliegen. Wird die Vollmacht einem Kreditinstitut, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Institution erteilt, so ist es ausreichend, wenn die Vollmacht in einer Form erteilt wird, die es zulässt, die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten.
Gegenanträge von Aktionären nach § 126 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG sind der Gesellschaft per Post zu übersenden unter der Anschrift CHARTA Börse für Versicherungen AG, Schirmerstraße 71, 40211 Düsseldorf, oder per Telefax unter der Nummer 0211/86439-98. Ein etwaiger Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung und ein etwaiger Wahlvorschlag von Aktionären nach § 127 AktG braucht den anderen Aktionären nur dann nach den gesetzlichen Regelungen zugänglich gemacht zu werden, wenn er bis zum 29. Mai 2019, 24.00 Uhr, der Gesellschaft übersandt wurde.
Düsseldorf, den 08. Mai 2019
CHARTA Börse für Versicherungen AG
Der Vorstand
Dietmar Diegel