Stadtmobil Rhein-Neckar AG – Hauptversammlung 2019

Name Bereich Information V.-Datum Relevanz
Stadtmobil Rhein-Neckar Aktiengesellschaft
Mannheim
Gesellschaftsbekanntmachungen Ordentliche Hauptversammlung 29.05.2019

Stadtmobil Rhein-Neckar AG

Mannheim

Wir laden unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft am Donnerstag, den 4. Juli 2019 um 19 Uhr im Trafohaus, Keplerstr. 22, 68165 Mannheim ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

2.

Beschluss über den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 304.352,59 Euro in die Gewinnrücklagen einzustellen. Begründung: Die Rücklagen werden für die geplante Kapitalerhöhung (siehe TOP 7) benötigt.

3.

Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

4.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschluss über eine Satzungsänderung: IV § 9 Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats:

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist im AktG § 96 Abs. 1 und der Satzung der Stadtmobil Rhein-Neckar AG geregelt:

Satzung der Stadtmobil Rhein-Neckar AG IV § 9 Abs. 1:

„Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. Davon werden zwei Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. Solange der Verein Ökostadt Rhein-Neckar e. V. zu den Aktionären der Gesellschaft gehört, hat er das persönliche Recht, ein Mitglied in den Aufsichtsrat zu entsenden“.

Der Vorstand schlägt vor, die Anzahl der durch die Hauptversammlung zu wählenden Aufsichtsräte auf drei zu erhöhen, sodass der Aufsichtsrat zukünftig insgesamt aus vier Mitgliedern besteht.

Satzungsänderung: IV § 9 Aufsichtsrat

NEU:

Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern. Davon werden drei Mitglieder von der Hauptversammlung gewählt. […]“

6.

Neuwahlen des Aufsichtsrats

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist geregelt im AktG § 96 Abs. 1 und der Satzung der Stadtmobil Rhein-Neckar AG. Laut Satzung (IV § 9 Abs. 3) hat der Verein Ökostadt Rhein-Neckar das Recht, ein Aufsichtsratsmitglied und dessen Ersatzmitglied zu bestimmen.

Die Hauptversammlung wählt die restlichen Aufsichtsratsmitglieder und deren Ersatzmitglieder. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt die Wahl folgender Personen vor:

Gottfried Tudor-Wallner, Wirtschaftsprüfer, Heidelberg
Ersatzmitglied: Dr. Gerd Hüttmann,
Angestellter, stadtmobil-Aktionär seit 2003, adfc-Vorsitzender des Kreisverbands Mannheim, Mannheim

Prof. Dr. Günter Liesegang, emeritierter Hochschullehrer, Neckargemünd
Ersatzmitglied: Prof. Dr.-Ing. Ulrike Reutter,
Leiterin des Lehr– und Forschungsgebiets Öffentliche Verkehrssysteme und Mobilität, Bergische Universität Wuppertal, Dortmund

Thomas Czech, Abteilungsleiter für Kundenqualitätsmanagement und strategisches Marketing, Rhein-Neckar-Verkehr GmbH, Ladenburg
Ersatzmitglied: Andrea Rau,
Inhaberin Planungsbüro Andrea Rau | AR Mobilitätsplanung, Enkenbach-Alsenborn

7.

Anpassung der Aufsichtsratsvergütung

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Hauptversammlung möge gemäß Punkt IV § 13 der Satzung beschließen, dass den gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats bis auf weiteres eine jährliche Vergütung von insgesamt 12.000 Euro ab dem Geschäftsjahr 2019 zusteht.

8.

Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von derzeit 200.000 EUR, eingeteilt in 4.000 nennbetragslose Stückaktien, wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um 800.000 EUR auf 1.000.000 EUR erhöht. Dies erfolgt durch Umwandlung der Gewinnrücklage in Höhe von 800.000 EUR, wie sie sich aus der Jahresbilanz zum 31.12.2018 ergibt. Die Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von 16.000 Stück auf den Namen lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgeführt.

Jeder Aktionär erhält zusätzlich zu jeder bestehenden Aktie vier neue Aktien. Die Beteiligungsverhältnisse ändern sich dadurch nicht.

Diesem Beschluss wird die von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellte, vom Abschlussprüfer mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresbilanz der Gesellschaft zum 31.12.2018 zu Grunde gelegt.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzulegen.

9.

Beschlussfassung über einen Aktiensplit

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor:

Basierend auf der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (TOP 7) wird ein Aktiensplit 1:10 durchgeführt.

Durch den Aktiensplit werden aus vorher 20.000 Aktien insgesamt 200.000 Stück auf den Namen lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien). Aus einer bestehenden Aktie werden somit 10 neue Aktien. Die Beteiligungsverhältnisse ändern sich durch den Aktiensplit nicht.

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die näheren Einzelheiten des Aktiensplits festzulegen.

Satzungsänderung

§ 5 der Satzung wird mit Wirkung vom Zeitpunkt der Eintragung des Kapitalerhöhungsbeschlusses und des Beschlusses über den Aktiensplit in das Handelsregister wie folgt neu gefasst:

NEU

㤠5 Grundkapital

1.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1.000.000 Euro.

2.

Es ist eingeteilt in 200.000 nennbetragslose Stammaktien. Die Aktien sind Stückaktien.“

10.

Verschiedenes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nach § 15 der Satzung alle am Tag der Hauptversammlung im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre oder deren bevollmächtigte Vertreter berechtigt.

Der Jahresabschluss, der Bericht des Aufsichtsrats und der Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (M1, 2; 68161 Mannheim) zur Einsicht für die Aktionäre aus.

 

Mannheim, im Mai 2019

Der Vorstand

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