Name | Bereich | Information | V.-Datum | Relevanz |
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Cash.Medien AG Hamburg |
Gesellschaftsbekanntmachungen | Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung | 14.05.2019 |
Cash.Medien AGHamburgWertpapierkenn-Nr. 525190 / ISIN DE 0005251904Amtsgericht Hamburg, HRB 72407Einladung zur ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zur ordentlichen Hauptversammlung der Cash.Medien AG ein, die am Montag, 24. Juni 2019, um 11.00 Uhr im Restaurant Cardoza’s im Theater „Neue Flora“ in der Stresemannstraße 163, 22769 Hamburg, stattfinden wird. Tagesordnung:
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Euro 6.327.605,00, eingeteilt in 2.531.042 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung entsprechend 2.531.042 Stimmrechte. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 15 der Satzung der Cash.Medien AG diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft bei nachfolgend genannter Stelle unter der angegebenen Adresse spätestens bis Montag, 17. Juni 2019, 24:00 Uhr,zugehen:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b BGB) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Der Nachweis muss in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein und muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Hauptversammlung (Record Date/Nachweisstichtag), d. h. auf Montag, 03. Juni 2019, 0:00 Uhr,beziehen. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und der Nachweis des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden dann durch das depotführende Institut vorgenommen. Die Eintrittskarten werden Formulare zur Vollmacht- und Weisungserteilung enthalten. Die Vollmacht- und Weisungsvordrucke können bei der Gesellschaft auch unter der unten angegebenen Postanschrift angefordert oder unter www.cash-medienag.deheruntergeladen und ausgedruckt werden. Stimmabgabe durch Bevollmächtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, z. B. durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachterteilung das mit der Eintrittskarte übersandte Vollmachtformular benutzen; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen. Für die Übermittlung des Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten bietet die Gesellschaft an, dass die Aktionäre den Nachweis bis zum Donnerstag, 20. Juni 2019, 15:00 Uhr, per E-Mail an die Gesellschaft (hv2019@cash-medienag.de) übermitteln. Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den Kreditinstituten gleichgestelltes Institut oder Unternehmen, eine Aktionärsvereinigung oder eine der Personen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG sinngemäß gelten, bevollmächtigt, besteht das Textformerfordernis nach dem Gesetz nicht. Nach dem Gesetz genügt es in diesen Fällen, wenn die Vollmachterklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird; die Vollmachterteilung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder ein anderes der in § 135 AktG gleichgestellten Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, über die Form der Vollmacht ab. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht. Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Zudem bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Mitarbeiter der Cash.Medien AG, die das Stimmrecht gemäß den schriftlichen Weisungen der Aktionäre ausüben werden, vertreten zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern müssen Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich unter Verwendung des hierfür den Aktionären nach ihrer Anmeldung zur Hauptversammlung mit der Eintrittskarte übersandten Formulars oder eines von der Gesellschaft vorher übersandten bzw. unter www.cash-medienag.deheruntergeladenen und ausgedruckten Formulars erteilt werden. Zur schriftlichen Bevollmächtigung ist ebenfalls eine Eintrittskarte für die Hauptversammlung erforderlich. Schriftlich erteilte Vollmachten und Weisungen sind möglichst bis zum Freitag, 21. Juni 2019, 15:00 Uhr, an die unten angegebene Adresse der Gesellschaft zu übersenden, um bei der Hauptversammlung berücksichtigt zu werden, soweit die Vollmachten nicht der Gesellschaft in der Hauptversammlung vor der Abstimmung vorgelegt werden: Cash.Medien AG oder per Telefax: +049 (0)40 / 51 444-120 Unterlagen für die Aktionäre Vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der Cash.Medien AG, Friedensallee 25, 22765 Hamburg , folgende Unterlagen zur Einsicht der Aktionäre aus:
Vorstehende Unterlagen sind ferner im Internet unter www.cash-medienag.dezugänglich. Auf Wunsch wird jedem Aktionär von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen erteilt. Die Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen. Veröffentlichung im Internet Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.cash-medienag.dezur Verfügung. Alle an die Gesellschaft gerichteten Eingaben im Zusammenhang mit der Hauptversammlung richten Sie bitte an die folgende Adresse: Cash.Medien AG oder per Telefax: +049 (0)40 / 51 444-120
Hamburg, im Mai 2019 Cash.Medien AG Der Vorstand
Information zum Datenschutz für unsere Aktionäre Zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Hauptversammlung verarbeitet die Cash.Medien AG auf der Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze von jeder Person, die sich zur Hauptversammlung anmeldet, personenbezogene Daten: Nummer der Eintrittskarte, Anrede, Titel, Name, Vorname, Straße, PLZ, Ort, ggf. E- Mail-Adresse und Vertretung, Anzahl der Aktien, Besitzart. Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 (1) c) Datenschutzgrundverordnung, laut dem eine Verarbeitung rechtmäßig ist, wenn sie zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgt. Die Verarbeitung ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich. Verantwortliche Stelle dafür ist die Cash.Medien AG. Wir weisen außerdem darauf hin, dass gemäß den gesetzlichen Vorschriften am Tag der Hauptversammlung während der Veranstaltung eine Liste aller erschienenen Personen zur Einsichtnahme ausliegen muss. Die darin aufgeführten Daten sind: Nummer der Eintrittskarte, Anrede, Name, Vorname, Ort, ggf. Vertretung, Aktienbesitz, Besitzart. Von der Cash.Medien AG im Zusammenhang mit der Hauptversammlung beauftragte Dienstleister erhalten lediglich solche personenbezogenen Daten, welche für die Leistungserbringung erforderlich sind und verarbeiten Daten ausschließlich gemäß Weisung der Cash.Medien AG. Eine Verwendung der Daten über den Zweck der Abwicklung der Hauptversammlung hinaus oder eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben zehn Jahre verwahrt und dann vernichtet. Sie als Aktionärin oder Aktionär dürfen von der Cash.Medien AG jederzeit Auskunft über Ihre Daten verlangen. Sie haben Anspruch auf Berichtigung oder Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung, können der Verarbeitung widersprechen und haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit bzw. Datenübertragung, sofern dem nicht jeweils gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Wir weisen allerdings abermals darauf hin, dass eine Verarbeitung für die Teilnahme an der Hauptversammlung zwingend erforderlich ist. Sofern Sie also einer Verarbeitung widersprechen oder Löschung verlangen, können Sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Ihre Rechte können Sie unentgeltlich über folgende Kontaktdaten geltend machen: Cash.Medien AG Sie haben zudem, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt. Eine solche Aufsichtsbehörde ist etwa: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, Ludwig-Erhard-Str 22, 7. OG, 20459 Hamburg. Sie finden unsere detaillierten Datenschutzhinweise auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.cash-medienag.de/datenschutzHamburg, im Mai 2019 Cash.Medien AGDer Vorstand |